OLG-Urteil: Wer Rechnungen ungeschützt mailt, haftet
OLG Schleswig: Wird eine Rechnung per E-Mail manipuliert, haftet der Absender. Was das Urteil für Unternehmen bedeutet.
Die E-Rechnungspflicht verpflichtet alle deutschen Unternehmen seit 1.1.2025 zum Empfang und größere Unternehmen ab 2027 auch zum Versand elektronischer Rechnungen im ZUGFeRD- oder XRechnung-Format. Hier erfahren Sie alles zu Fristen, Ausnahmen und Umsetzungsschritten.
Prüfen Sie jetzt ihre E‑Rechnungs‑ und ERP‑Prozesse, um ungültige Rechnungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Es ist gar nicht so schwer, die E-Rechnung Pflicht umzusetzen. Sie brauchen nur einen guten Plan.
Sind Sie Geschäftsführer oder Finanzleiter eines mittelständischen Unternehmens? Dann empfehlen wir Ihnen unseren 12-Monats-Fahrplan, mit dem Sie in 4 Phasen einen integrierten digitalen Handel etablieren können, bei dem strukturierte Daten nahtlos zwischen allen Beteiligten fließen. Durch ein einmaliges Investment, das sich nach 12-18 Monaten rechnen wird, erreichen Sie zusätzlich Zeitersparnis, weniger Fehler, schnellere Zahlungen, Skalierbarkeit, Finanzierungszugang, und weitere Wettbewerbsvorteile.
Als Kleinunternehmer sind Sie mit einem Investment von 8 Stunden über 4 Wochen startklar für die E-Rechnung. Und das Beste: nach 6 Wochen hat sich der Aufwand bereits amortisiert.
Wir führen Sie im Executive Summary im Detail durch die einzelnen Schritte und zeigen Ihnen gleichzeitig Ihr Sparpotenzial.
So macht Sage Ihre E-Rechnung einfach, gesetzlich konform & GoBD-sicher – auch für Kleinunternehmer:
• Automatischer Versand & Empfang von E-Rechnungen
• Unterstützung von XRechnung & ZUGFeRD
• Anbindung an DATEV & Steuerberater
• Keine manuelle Formatierung nötig
Damit auch Sie Ihre Kunden professionell über den Wechsel informieren können, stellen wir Ihnen hier eine kostenlose Vorlage für das Anschreiben zur Verfügung - nach Wahl in Word oder als HTML E-Mail Vorlage.
Mit diesen Dokumenten können Sie Ihre Kunden formal und verständlich über die Umstellung informieren und auf die nächsten Schritte vorbereiten.
Eine E-Rechnung gilt als empfangen, sobald sie im Eingangspostfach des Empfängers abrufbar ist, sofern ein elektronischer Rechnungsaustausch vereinbart wurde.
Tipp: Richten Sie eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen ein und informieren Sie Ihre Lieferanten über Ihre gewählte Strategie bzw. welche Rechnungen Sie in Zukunft akzeptieren.
Ja, wir bieten sowohl allgemeine Webinare zur E-Rechung an, als auch speziell auf unsere Lösung Sage 100 zugeschnittene Webinare.
Allgemeine Webinare zur E-Rechnung
In unserer Webinaraufzeichnung erfahren Sie alles über Ihre Pflichten, den Zeitplan und die Übergangsregelungen. Wir haben die neuesten Erkenntnisse und Trends vom E-Rechnungsgipfel in Berlin für Sie zusammengestellt.
Webinare für Sage 100
Sie sind schon Sage 100 Kunde und möchten nun Ihre E-Rechnungen rechtskonform, sicher & digital archivieren? Dann ist unser Sage DMS Webinar genau das Richtige für Sie. Wir haben die wichtigsten Schritte kompakt zusammengefasst.
Empfang
Seit dem 1.1.2025 muss der Empfang von E-Rechnungen möglich sein.
Übergang
Bis 31.12.2026 dürfen Rechnungen noch in anderen Formaten (Papier & PDF) übermittelt werden.
Versand
Ab dem 1.1.2027 ist der Versand der E-Rechnung Pflicht. Ausnahmen gelten für Unternehmen unter 800.000 € Jahresumsatz.
Versand für alle
Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen und versenden.
Umsetzung EU
Bis 1.7.2030: Einführung der EU-weiten E-Rechnungspflicht und eines USt-Meldesystems für grenzüberschreitende Umsätze. Zusammenfassende Meldung entfällt.
Reportingsysteme
Bis 31.12.2034: Harmonisierung der bestehenden Reportingsysteme (national + EU).
Eine E-Rechnung wird verpflichtend bei Leistungen zwischen Unternehmen (B2B-Umsätze), und zwar nur, wenn beide Unternehmen in Deutschland ansässig sind (alle Branchen & Größen). Rechnungen an Privatpersonen sind nicht von der E-Rechnungspflicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt per E-Mail oder in Papierform versendet werden, ebenso Rechnungen an ausländische Unternehmen.
Tipp: Haben Sie Kunden oder Lieferanten in Spanien oder Frankreich? Auch dort gibt es gesetzliche Regelungen zur E-Rechnungspflicht, die in Kürze eintreten. Informieren Sie sich auf unseren Sage-Seiten zur E-Rechnung in Spanien und in Frankreich.
Es gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Papierrechnungen. Nach dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Archivierungspflicht auf 8 Jahre verkürzt.
E-Rechnungen müssen in ihrer ursprünglichen elektronischen Form und unveränderbar archiviert werden. Das heißt, wird eine Rechnung bei Rechnungseingang in ein anderes Format konvertiert, so muss sowohl das Original als auch das konvertierte Format aufbewahrt werden. Die Finanzverwaltung muss in der Lage sein, die E-Rechnungen maschinell auszuwerten.
Das Gleiche gilt für Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind (z. B. Buchungsvermerke) und in einem zusätzlichen übersandten Dokument enthalten sind (z.B. in einer E-Mail). Dies ist wichtig, denn NICHT nur die E-Rechnung an sich, sondern alle anderen relevanten Informationen müssen ebenfalls elektronisch aufbewahrt werden!
Jetzt revisionssicher und GoBD-konform archivieren: Sage DMS
E-Rechnungen müssen im Originalformat archiviert werden, jederzeit lesbar und maschinell auswertbar sein. Bei Formatänderungen müssen beide Versionen aufbewahrt werden. Zulässige Speichermedien, die keine Änderungen zulassen, sind z.B. einmal beschreibbare CDs/DVDs oder spezielle Archivsoftware mit End-to-End-Verschlüsselung. Unvermeidbare Änderungen müssen protokolliert und mit einer Version gekennzeichnet werden, um als "revisionssicher" zu gelten. Größere Unternehmen nutzen häufig ECM-Systeme für die revisionssichere Archivierung, während kleinere Firmen auf DMS-Systeme zurückgreifen. Viele dieser Lösungen sind GoBD-konform und bieten revisionssichere Archivierung.
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In unserer 9-Punkte-Checkliste sehen Sie auf einen Blick alle notwendigen Schritte, damit Sie Ihr Unternehmen reibungslos und fristgerecht auf die neuen Anforderungen umstellen können.
Zusätzlich können Sie hier ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem unserer Experten anfordern.
Eine valide E‑Rechnung in Deutschland muss im XML unter anderem enthalten:
Nur wenn alle Pflichtangaben vollständig im strukturierten Format vorliegen, gilt die E‑Rechnung als rechtskonform.
Eine E‑Rechnung ist nicht konform, wenn:
In diesen Fällen wird die Rechnung steuerlich nicht als gültige E‑Rechnung anerkannt.
Die E‑Rechnung ist kein Dokument mehr, sondern ein Datensatz, bestehend aus mehreren Bausteinen:
Dadurch steigen Dateigrößen und Anforderungen an ERP‑ und Übertragungsprozesse (z. B. PEPPOL).
Ein schneller Praxis‑Check für Unternehmen:
Nur so bleibt die E‑Rechnung rechtskonform.
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