Unternehmenssteuern: Tipps und Tricks für Unternehmer im Umgang mit dem Fiskus
Als Unternehmer wissen Sie: Die verschiedenen Steuerarten, Voranmeldungen, Abschlagszahlungen und Fristen sind nicht vergnügungssteuerpflichtig. Es ist eine Last in vielerlei Hinsicht und manchmal auch richtig ärgerlich, beispielsweise wenn das Finanzamt eine Steuernachzahlung fordert. Bedrohlich kann es werden, wenn sich ein Steuerprüfer anmeldet und tief in Ihre Vergangenheit als Steuerschuldner eintaucht. Keine Angst müssen Sie aber im Umgang mit dem Fiskus haben, wenn Sie ein paar Tipps und Tricks in Sachen Unternehmenssteuern berücksichtigen.
Spielen Sie immer mit offenen Karten
In den Finanzämtern sitzen erfahrene Sachbearbeiter, die bereits nach wenigen Jahren Berufserfahrung so ziemlich alle „Stories“ gehört haben, mit denen Steuerschuldner eine Fristverletzung bei Voranmeldungen, Erklärungen oder Zahlungen begründen. Anfänglich und bei kleineren Fehlern sind die meisten Finanzbeamten verständnisvoll und erklären Ihnen, wie Sie sich aus ihren Kalamitäten retten können. Richtig ärgerlich werden die Leute vom Amt, wenn sie einen Bären aufgebunden bekommen, also belogen werden. Auch Wiederholungstäter, die immer mit den gleichen Ausreden kommen, warum sie schon wieder ihre Umsatzsteuer nicht fristgerecht angemeldet haben, finden irgendwann kein Verständnis mehr. Gehen Sie also offen und ehrlich mit Ihren Steuerbehörden um und pflegen Sie stets eine wahrheitsgemäße Kommunikation. Je besser Sie sich mit Ihren Ansprechpartnern stellen, desto eher vermeiden Sie Säumniszuschläge oder andere drakonische Maßnahmen. Halten Sie Ihre Fristen für Voranmeldungen und Zahlungen einfach ein und Sie werden keine Probleme haben.
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Das müssen Sie bei den Unternehmenssteuern beachten
Ratenzahlung und Fristverlängerung vereinbaren
Nun kommt es im Leben eines Unternehmers immer mal vor, dass es nicht rund läuft. Auf ein gutes Jahr folgt ein schlechtes. Da zahlen Ihre Kunden die Rechnungen nicht fristgerecht, für ein Projekt müssen Sie in Vorleistung gehen. Sie müssen für die Aufrechterhaltung Ihres Geschäftsbetriebs eine ungeplante Ersatzinvestition vornehmen. Ein Kredit läuft aus oder eine Umschuldung missglückt. Und dann kommt der Fiskus und fordert seine Abschlagszahlungen oder auch noch eine Steuernachzahlung. Die zwei häufigsten Gründe für eine Steuernachzahlung sind höhere Umsätze, als bei der Steuerschätzung angenommen oder eine Steuerprüfung, bei der das Finanzamt Nachforderungen erhebt. Wenn es dazu kommen sollte und sie den Gesamtbetrag nicht sofort leisten können, sprechen Sie vor Fristablauf mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Erläutern Sie Ihre Gründe, warum Sie nicht sofort alles zahlen können. Vereinbaren Sie Ratenzahlungen oder eine Fristverlängerung. So lange Sie vor Fristablauf reagieren und guten Willen zeigen, verhängt der Fiskus auch keine Säumniszuschläge. Reagieren Sie jedoch nicht, laufen Sie Gefahr, wegen Steuerhinterziehung belangt zu werden. Und das ist dann eine Straftat, die hohe Bußgelder, Verspätungszuschläge und in manchen besonders dreisten Fällen sogar Haftstrafen nach sich ziehen können.
Leisten Sie immer realistische Abschlagszahlungen und bilden Sie Rücklagen
Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, sollten Sie darauf achten, dass Ihre Vorauszahlungen für Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer immer in einer dem Umsatz angepassten Höhe erfolgen. In der Regel orientiert das Finanzamt die Höhe der Abschlagszahlungen an der Steuerlast des Vorjahres. Wenn Sie merken, dass sich Ihre Umsätze um mehr als 25 Prozent über diesen Schätzungen entwickeln, sollten Sie dem Finanzamt anbieten, Ihre Abschlagszahlungen zu erhöhen. Umgekehrt können Sie dies aber auch veranlassen. Reden Sie mit dem Sachbearbeiter, wenn Ihre Umsätze um 25 Prozent niedriger liegen als bei der Festsetzung der Abschlagszahlungen angenommen wurde. Häufig reduziert der Beamte die Höhe der Abschlagszahlungen. Leisten sie zu geringe Vorauszahlungen, sollten Sie bereits unterjährig höhere Rücklagen bilden, damit die garantiert folgende Steuernachzahlung Sie nicht unvorbereitet trifft. Und wenn Sie zu viel gezahlt haben sollten, dann können Sie sich nach Ihrer Steuererklärung über eine Rückerstattung freuen. Diese überweist ihnen das Finanzamt automatisch zu dem im Steuerbescheid angegebenen Fälligkeitstermin.
Vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuerprüfung
Die Außen- oder auch Betriebsprüfung ist so ziemlich das Letzte, was Sie als Unternehmer brauchen. Statistisch kommt sie auch nur selten vor. Mittelständler werden im Durchschnitt alle 15 Jahre vom Fiskus für eine Steuerprüfung aufgesucht. Kleinbetriebe müssen einen solchen Besuch sogar nur alle 30 Jahre fürchten. Wenn es aber beispielsweise regelmäßig zu Fehlern in Ihren Voranmeldungen und Verspätungen bei Zahlungen kommt, kann eine Steuerprüfung jederzeit angeordnet werden.
Diese Prüfung wird vorher angemeldet. Sie können sich also vorbereiten. Besonderes Augenmerk legen die Steuerprüfer auf die Umsatz- und Vorsteuer, Reisekosten und Bewirtungsbelege sowie Dienstfahrzeuge. Auch sehen sie gerne mal in die Inventarliste und wollen teure Betriebsmittel sehen, die Sie noch abschreiben. In der Regel machen die Prüfer Stichproben und Plausibilitätsprüfungen. Sie vertiefen sich aber dann sehr schnell in eine Steuerproblematik, wenn sie auf Wiedersprüche in den Büchern stoßen.
Als Unternehmer haben Sie eine Mitwirkungspflicht und müssen an der Aufklärung von Sachverhalten beitragen. Hier gilt es wie eingangs erwähnt, dass Sie bei der Wahrheit bleiben. Denn nichts ärgert die Prüfer mehr, als wenn sie belogen werden. Ein paar Wochen später teilt der Prüfer dann seine Ergebnisse mit. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen, können Sie zunächst noch Widerspruch einlegen und die zugrundeliegenden Sachverhalte vor einem Finanzgericht klären lassen. Spätestens dann sollten Sie aber einen Anwalt einschalten. Im besten Falle haben Sie aber bereits Rücklagen gebildet, um ihre Steuerlast sofort zu begleichen.