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Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025: Grundlagen & Standards

Seit 2024 betrifft die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zahlreiche Unternehmen. Finden Sie heraus, was das für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Standards und Grundlagen Sie beachten sollten, um gesetzeskonform zu handeln.

Compliance im Unternehmen

Bereits seit 2017 besteht für viele Unternehmen die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. 2022 wurde diese um die Vorschriften zur EU-Taxonomie erweitert. Dieses Regelwerk stellt ein System zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten dar und gilt in der gesamten Europäischen Union. Eng damit verbunden ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Ihr Ziel ist es, die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich auszuweiten und bisherige Lücken in den Berichtsvorschriften zu schließen. Für zahlreiche weitere Unternehmen bedeutet dies nun, dass ein Nachhaltigkeitsbericht künftig zu einem verpflichtenden Bestandteil ihres jährlichen Finanzberichts werden wird.

Nachhaltigkeitsberichte – Transparenz, Vertrauen und Zukunftsfähigkeit im Fokus

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist weit mehr als ein Dokument, er ist ein kraftvolles Instrument, um das Engagement eines Unternehmens für Umwelt, Gesellschaft und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG) sichtbar zu machen. Mit klaren Fakten und anschaulichen Einblicken zeigt er, wie unternehmerisches Handeln Mensch und Umwelt beeinflusst und welche Fortschritte im Bereich Nachhaltigkeit erzielt wurden. Dieser Berichtstyp wird zunehmend zum unverzichtbaren Bestandteil moderner Unternehmenskommunikation. Er vereint Transparenz und Strategie und positioniert Unternehmen als zukunftsorientierte Akteure. Seit 2024 wurde die Berichterstattung auf EU-Ebene für viele Unternehmen verpflichtend, ein klarer Schritt hin zu mehr Verantwortung und nachhaltigem Wirtschaften.

Was sind die Kriterien für die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist der zeitliche Ablauf?

Die neuen Regelungen betreffen EU-weit geschätzt etwa 50.000 Unternehmen, davon 15.000 allein in Deutschland. Neben groDie neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erweitert die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen. Neben großen Unternehmen werden künftig auch kleine und mittelgroße Betriebe, die kapitalmarktorientiert sind, Berichte erstellen müssen.

Der Zeitplan zeigt, wann welche Unternehmen betroffen sind:

  • Ab 1. Januar 2024: Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive unterliegen (erster Bericht 2025).
  • Ab 1. Januar 2025: Große Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, über 50 Millionen Euro Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme über 25 Millionen Euro (erster Bericht 2026).
  • Ab 1. Januar 2026: Kapitalmarktorientierte KMU, kleine Kreditinstitute und konzerneigene Versicherungen (erster Bericht 2027).
  • Ab 1. Januar 2028: Nicht-europäische Unternehmen mit mindestens 150 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU und einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in der EU (erster Bericht 2029).

Wenn Ihr Unternehmen diese Kriterien erfüllt, ist es höchste Zeit, die Weichen für eine rechtzeitige Umsetzung zu stellen. Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Chance, Transparenz und Vertrauen zu schaffen.

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CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz und EU-Taxonomie

Grundlage der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz. Demzufolge sind nicht-finanzielle Aspekte aus der Unternehmenstätigkeit offenzulegen. Der Fokus richtet sich dabei vor allem auf die Themen:

  • Umwelt,
  • Arbeitnehmer- und Sozialbelange,
  • Achtung der Menschenrechte sowie die
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Eine weitere Basis für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts bildet die EU-Taxonomie. Die EU-Taxonomie-Verordnung legt den Grundstein für eine einheitliche Definition von ökologischer Nachhaltigkeit und schafft damit Transparenz für Investoren und Unternehmen. Ihr Ziel ist es, sicherzustellen, dass grüne Investitionen tatsächlich messbare Umweltvorteile bieten. Vier zentrale Elemente prägen diese Verordnung:

  1. Klare Definition nachhaltiger Aktivitäten: Nur Aktivitäten, die festgelegte Kriterien erfüllen, gelten als ökologisch nachhaltig.
  2. Sechs Umweltziele: Diese umfassen unter anderem den Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel und den Schutz von Wasserressourcen.
  3. Technische Screening-Kriterien: Präzise Vorgaben regeln, wie Aktivitäten zu den Umweltzielen beitragen müssen.
  4. Verpflichtende Offenlegung: Unternehmen und Finanzinstitute sind dazu angehalten, ihre Übereinstimmung mit der Taxonomie transparent darzulegen.

Diese Verordnung ist ein wegweisendes Instrument, das nicht nur den Greenwashing-Risiken entgegenwirkt, sondern auch eine Grundlage für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Europa schafft.

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Welche Berichtsstandards gibt es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Wie ist ihre Anwendung?

Eine der Herausforderungen bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts ist es, die Anforderungen der Adressaten zu erfüllen. Diese erwarten von einem Unternehmen vor allem glaubwürdige, nachvollziehbare und auch vergleichbare Daten. Den Rahmen für die Berichterstattung geben daher einheitliche Standards.

Die Einführung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) markiert einen Meilenstein in der europäischen Unternehmensberichterstattung. Diese Standards bieten klare Leitlinien für die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG) und sorgen für Vergleichbarkeit und Transparenz. Entwickelt von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und als delegierte Rechtsakte von der Europäischen Kommission verabschiedet, sind die ESRS seit 2024 verbindlich.

Die Umsetzung erfolgt in mehreren Phasen:

  • Set 1 umfasst zwölf Standards, darunter spezifische Vorgaben für Nachhaltigkeitsthemen und allgemeine Berichtspflichten.
  • Set 2 das 2025 in Kraft treten soll, richtet sich an börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und bietet vereinfachte Anforderungen.
  • Ab 2026 folgen branchenspezifische Standards, die Unternehmen noch gezielter unterstützen.

Auch KMU, die nicht direkt unter die CSRD fallen, profitieren von freiwilligen, modular aufgebauten Berichtsstandards, die speziell für sie entwickelt werden. Nationale Initiativen wie der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) ergänzen diese Bemühungen und fördern die Einbindung in internationale Entwicklungen. Mit den ESRS setzt die EU neue Maßstäbe für verantwortungsvolle Unternehmensführung und schafft eine solide Basis für nachhaltige Investitionen und Geschäftsstrategien.

Was lässt sich aus Nachhaltigkeitsberichten herauslesen und was nicht?

Mit einer transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung können Unternehmen der Öffentlichkeit zeigen, welche Schritte sie auf dem Weg zu nachhaltigem Wirtschaften bereits umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel Angaben:

  • zur Umweltverträglichkeit der eigenen Produktion,
  • zu Investitionen in Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern oder
  • Informationen zur Art der Energiegewinnung und -nutzung.
  • Auch staatlich geförderte Maßnahmen zur Nachhaltigkeit werden berichtet.

Investoren entnehmen aus dem Nachhaltigkeitsbericht Angaben zum sozialen und ökologischen Fußabdruck ihrer Geschäftspartner, die sie benötigen, um eigene Pflichten zu erfüllen. Besonders schätzen sie daher die erweiterten Vorschriften zu standardkonformer Berichterstattung, da die Informationen künftig besser vergleichbar sein werden. Damit begegnet das Regelwerk häufigen Kritikpunkten aus der Vergangenheit, nach denen Angaben unvollständig und wenig verlässlich waren. Für Unternehmen ergab sich daraus mitunter der Vorwurf des sogenannten Greenwashing.

Nachhaltigkeitsberichte im künftigen EU-Register

Zurzeit baut die EU ein zentrales Portal – den sogenannten European Single Access Point (ESAP) – auf, über den künftig finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu europäischen Unternehmen und Anlageprodukten abrufbar sein sollen. Diese soll ab Sommer 2027 verfügbar sein und schrittweise eingeführt werden. Auf der Plattform müssen Unternehmen dann auch ihre Nachhaltigkeitsberichte bereitstellen. Ebenfalls zur Verfügung zu stellen sind sämtliche Finanzinformationen wie Abschlüsse, Lageberichte, Bestätigungsvermerke, Wertpapierprospekte, Transparenzberichte und Zahlungsberichte.

Die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten gehören zu Phase 2 bei der Einführung des ESAP. Dies bedeutet, dass sie ab Januar 2028 abrufbar sein sollten.

Wie erstellen Unternehmen eine eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die Erstellung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung ist für deutsche Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, Verantwortung zu zeigen und Vertrauen aufzubauen. Der Prozess beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme: Welche Daten und Aktivitäten sind relevant, und wie lassen sie sich erfassen? Im nächsten Schritt sollten klare Ziele definiert werden, die sich an den ESG-Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) orientieren. Anschließend geht es darum, die gewonnenen Informationen strukturiert aufzubereiten und transparent zu kommunizieren. Dabei helfen Standards wie die GRI-Leitlinien oder die EU-Taxonomie, um sicherzustellen, dass der Bericht den rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen entspricht. Abschließend gilt es, die Berichterstattung regelmäßig zu aktualisieren und als strategisches Instrument zur Optimierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu nutzen. Mit dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung wird Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur einfacher, sondern auch ein echter Wettbewerbsvorteil.

Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel – Der „Omnibus“ auf neuen Wegen

Die EU plant, mit einer „Omnibus“-Verordnung die ESG-Berichtspflichten zu vereinfachen und zu straffen. Ziel ist es, überlappende Regelungen aus der CSRD, der EU-Taxonomie und der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zu konsolidieren. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verspricht eine Reduktion der Berichts- und Meldepflichten um mindestens 25 %. Doch konkrete Inhalte und Zeitpläne bleiben unklar, was Unternehmen vor Herausforderungen stellt.

In Deutschland sorgt die Bundesregierung für zusätzlichen Gesprächsstoff. Kritisiert werden die Komplexität der ESRS-Datenpunkte und die Belastung für KMU. Gefordert wird eine Verschiebung der Berichtspflichten auf das Geschäftsjahr 2027 sowie vereinfachte Regelungen für kleinere Unternehmen. Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt diese Forderungen und plädiert für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen.

Trotz der Unsicherheiten ist eines sicher, die Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt ein zentrales Thema. Unternehmen sollten ihren Fahrplan nicht pausieren, sondern sich strategisch auf künftige Anforderungen vorbereiten. ESG-Daten gewinnen an Bedeutung, und eine klare Wesentlichkeitsanalyse bleibt der Schlüssel für einen nachhaltigen Erfolg.

Fazit: Bleiben Sie proaktiv. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Berichterstattung zu optimieren und sich langfristig Wettbewerbsvorteile zu sichern.

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