Beschreibung im Lexikon
Verdeckte Gewinnausschüttung
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) versteht man vereinfacht gesagt alle Vorteile, die eine GmbH zulasten ihres Gewinns einem Gesellschafter zuwendet. Möglichkeiten gibt es dafür viele, zum Beispiel kann dem Gesellschafter zu wenig für erbrachte Dienstleistungen oder zu viel an Mietzuwendungen etc. gezahlt werden. Die Bezeichnung „verdeckt“ wird verwendet, weil die Gewinnauswirkung nicht auf einen Gewinnverteilungsbeschluss der GmbH beruht – im Gegensatz zur offenen Gewinnausschüttung. Unter anderem liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in folgenden Fällen vor:
- Wenn ein Gesellschafter für seine Tätigkeit ein unangemessen hohes Gehalt bezieht.
- Wenn eine Gesellschaft den Gesellschaftern zusätzlich zum angemessenen Gehalt eine Extravergütung zahlt.
- Wenn Darlehen an Gesellschafter zu einem unangemessenen Zinssatz vergeben werden.
- Wenn umgekehrt ein Gesellschafter dem Unternehmen einen Kredit zu unangemessen hohen Zinsen gibt.
- Wenn Gesellschafter Aktien an die GmbH zu einem unpassenden Preis verkaufen.
- Wenn ein Gesellschafter vom Unternehmen Preisnachlässe oder Rabatte erhält.