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Überstunden

Beschreibung im Lexikon

Überstunden

Nach den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, sofern die Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden beträgt. Dennoch kommt es in vielen Betrieben zu Überstunden, unter anderem deswegen, weil das Thema rechtlich nicht eindeutig geregelt ist. Vieles ist der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, Überstunden und ihre Abgeltung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag genau zu regeln.

Inhalt

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Auch wenn die Begriffe häufig synonym verwendet werden, besteht ein Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit. Während es sich bei Überstunden um die Überschreitung der individuell vereinbarten vertraglichen Arbeitszeit handelt, wird Mehrarbeit als Überschreitung der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit definiert.

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber keine Überstunden von seinen Mitarbeitern verlangen. In bestimmten Notlagen, die für den Arbeitgeber nicht vorhersehen waren, können jedoch Überstunden angeordnet werden. Das kann beispielsweise bei einem hohen Krankenstand der Fall sein, den der Arbeitgeber nicht absehen konnte. Ist es dem Arbeitgeber nach tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen erlaubt, kann er in diesen Fällen Überstunden anordnen. In der Regel sind im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung Überstundenklauseln enthalten. Die Anordnung der Überstunden ist vom Betriebsrat zu genehmigen.

Wie viele Überstunden sind zulässig bei einer 40-Stunden-Woche?

Grundsätzlich sind laut Arbeitszeitgesetz bei einer 40-Stunden-Woche acht Überstunden erlaubt beziehungsweise darf eine Arbeitszeit von zehn Stunden am Tag nicht überschritten werden. Dies gilt allerdings nicht für bestimmte Personengruppen – bei ihnen muss die 40-Stunden-Woche strikt eingehalten werden.

Personengruppen, die von der Überstundenregelung ausgenommen sind, sind die folgenden:

  • Minderjährige, denn sie fallen unter das Jugendarbeitsschutzgesetz.
  • Schwerbehinderte können sich im Sinne des Schwerbehindertengesetzes befreien lassen.
  • Schwangere und Mütter in der Stillzeit. Für sie gilt das Mutterschutzgesetz.
  • In Minijobs sind Überstunden nur sehr eingeschränkt möglich, da sonst die Verdienstobergrenze überschritten wird.

Wie viele Überstunden sind gesund?

Abgesehen davon, dass es eine gesetzliche Regelung zur Menge von Überstunden gibt, greifen oft auch individuelle Umstände. Beispielsweise sollte auch auf die körperliche und geistige Gesundheit der Arbeitnehmer geachtet werden. Viele Überstunden führen zu wenig Bewegung und häufig zu einer falschen Ernährung. Zudem kommt es auch darauf an, wie belastbar der Mitarbeiter ist und ob beispielsweise sein Privatleben stabil ist. Unter Umständen gilt es für den Arbeitgeber, bei der Überstundenverteilung beziehungsweise -anweisung auch auf diese Punkte zu achten.

Wie werden Überstunden vergütet?

Beim Ausgleich der überschüssigen Stunden kommt es auf die vertraglichen Regelungen an, denn es gibt dazu keine gesetzliche Regelung. Die geleisteten Stunden werden entweder durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt. Der Abbau durch Freizeit beispielsweise muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Diese Form der Vergütung hat für Arbeitgeber den Vorteil, dass die Lohnkosten gleich bleiben. Eine bezahlte Vergütung ist allerdings ebenfalls möglich. Um diese zu ermitteln, wird in der Regel der Stundenlohn mit den geleisteten Überstunden multipliziert.

Generell kommt es auf die Regelungen im Tarif- oder Arbeitsvertrag an. Wurde im Arbeitsvertrag ein flexibles Zeitwertkonto vereinbart, kann der Arbeitnehmer die Überstunden durch Gleitzeit ausgleichen. Bei einer Bezahlung der geleisteten Stunden ergibt sich die Höhe der Vergütung aus den Bestimmungen des Tarifvertrags. Liegen keine gesetzlichen Regelungen vor, muss der Arbeitgeber die zusätzliche Arbeit ebenfalls vergüten. Als Grundlage gilt in diesen Fällen der normale Stundenlohn. Wer mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, hat keinen Anspruch auf eine Bezahlung der Überstunden.

Unter Umständen enthalten Arbeitsverträge Regelungen, wann die geleisteten Stunden verfallen. Diese Frist muss mindestens drei Monate betragen. Gibt es keine entsprechenden Klauseln im Arbeitsvertrag, gilt die gesetzliche Regelung. Demnach gilt der Anspruch auf einen Ausgleich der Überstunden drei Jahre. Danach haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr, die geleisteten Stunden geltend zu machen, und die Ansprüche verjähren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die zusätzlichen Stunden geleistet wurden.

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Wie erfolgt eine pauschale Abgeltung von Überstunden?

Unter Umständen regeln Arbeitsverträge die pauschale Abgeltung von zusätzlich geleisteten Stunden mit dem vereinbarten Festgehalt. Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sehen derartige Regelungen jedoch als unwirksam an, da gegen das Transparenzgebot verstoßen wird. Möglich ist allerdings eine Vereinbarung, dass eine bestimmte Anzahl von zusätzlichen Stunden mit dem Gehalt abgegolten wird. So können Arbeitsverträge beispielsweise einen Passus enthalten, der regelt, dass die ersten zehn Überstunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. In diesen Fällen ist die Regelung nicht intransparent und damit wirksam.

Welche Ausnahmen gibt es bei der Überstundenvergütung?

Es gibt zwei Gruppen von Arbeitnehmern, bei denen geleistete Überstunden nicht abgegolten werden müssen:

  1. In Diensten höherer Art, darunter fallen beispielsweise Ärzte und Rechtsanwälte. Laut Bundesarbeitsgericht ist es unüblich, die Mehrarbeit in diesen Sparten zu vergüten.
  2. Bei Besserverdienern sind unbezahlte Überstunden ebenfalls zulässig. Die Bemessung liegt bei 80.000 Euro Bruttojahreseinkommen in den westdeutschen und bei 74.000 Euro in den ostdeutschen Ländern.

Wer entscheidet über den Abbau von Überstunden?

Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber im Zuge seines Weisungsrechts, wann Überstunden abgebaut werden. Arbeitnehmer können über den Zeitpunkt nicht selbst bestimmen. Allerdings haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit, gegenseitig entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

Generell sollten Überstunden immer abgesprochen werden. Leistet ein Arbeitnehmer auf eigene Initiative Überstunden, kann er nicht automatisch davon ausgehen, dass diese abgegolten werden. Auch hier bestehen Ausnahmen, beispielsweise, wenn es eine berechtigte Vergütungserwartung gibt, bei der der Arbeitnehmer davon ausgehen kann, dass seine Überstunden bezahlt werden.

Wie werden Überstunden im Fall einer Kündigung geregelt?

Die Regelungen für Überstunden greifen auch bei Kündigungen:

  1. Die Überstunden werden in Freizeit ausgeglichen. In dem Fall kann der Arbeitnehmer vor dem eigentlichen Ende des Arbeitsverhältnisses seine Tätigkeit beenden.
  2. Die Überstunden werden nach der Kündigung monetär abgegolten.

Kann der Arbeitnehmer Überstunden verweigern?

Auch hier kommt es darauf an, was im Arbeits- oder Tarifvertrag versteht. Sind die Überstunden dort geregelt, kann der Arbeitnehmer sie nicht verweigern, da dies unter Arbeitsverweigerung fallen würde. Findet sich dort kein Passus, kann der Arbeitnehmer sie verweigern, ohne dass er rechtliche Konsequenzen zu befürchten hat. Ausgenommen hiervon sind Führungskräfte: Von ihnen kann der Arbeitgeber Überstunden auch ohne vertragliche Regelung erwarten.

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