Die Sozialversicherungsnummer oder auch Rentenversicherungsnummer ist das Personenkennzeichen in der deutschen Sozialversicherung. Die Kombination aus Buchstaben und Ziffern ist auf dem Sozialversicherungsausweis der Deutschen Rentenversicherung vermerkt.
Identifikation in der Sozialversicherung
Jeder (sozialversicherungspflichtige) Arbeitnehmer hat einen solchen Sozialversicherungsausweis, der über die jeweilige Krankenkasse erhältlich ist. Die Sozialversicherungsnummer hat den Zweck der Identifikation hinsichtlich aller Sozialversicherungsleistungen, beispielsweise dem Arbeitslosengeld.
Neben der Sozialversicherungsnummer gibt es auch die Krankenversicherungsnummer, die sich von der Sozialversicherungsnummer unterscheidet und von der Krankenkasse selbst vergeben wird.
Ausweispflicht in einigen Wirtschaftsbereichen
Bis 2009 waren Arbeitnehmer einiger Branchen verpflichtet, ihren Sozialversicherungsausweis mitzuführen um bei eventuellen Kontrollen keinen Verdacht der Schwarzarbeit zu erwecken.
Seit 2009 sind Arbeitnehmer betroffener Branchen nach § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nur noch verpflichtet, ein amtliches Ausweisdokument wie Personalausweis, Pass oder ein entsprechendes Ersatzdokument mitzuführen.