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Sabbatical

Beschreibung im Lexikon

Sabbatical

Ob eine Weltreise, ein ausgedehntes Yoga Retreat, Zeit für karitative Aufgaben oder die ehrenamtliche Arbeit im Ausland – bei immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht eine mehr oder weniger lange berufliche Auszeit auf ihrer Wunschliste weit oben. Sie wollen neue Erfahrungen abseits der gewohnten Umgebung sammeln und ihren Horizont erweitern. Für viele derartige Pläne reicht der Jahresurlaub jedoch nicht aus. Ein sogenanntes Sabbatical – auf deutsch: Sabbatjahr – oder Gap Year bietet dann eine Lösung.

Was bedeutet ein Sabbatical? Infos zum Sabbatjahr

Moderne Work-Life-Balance beginnt bei flexiblen Arbeitszeitmodellen und reicht bis zum Sabbatical. Dabei bezeichnet das Sabbatjahr eine längere Unterbrechung des Arbeitslebens, nach der ein Mitarbeiter wieder an seinen vorherigen Arbeitsplatz zurückkehrt. Die Dauer dieser Auszeit wird individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Meist dauert sie mehrere Monate bis zu einem Jahr. Genauso sind aber auch kürzere oder wesentlich längere Zeiträume denkbar. Außerdem sind mehrere Gap Years im Laufe eines Arbeitslebens möglich.

Grundsätzlich haben nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf ein Sabbatical. Allerdings enthalten manche Tarifverträge wie zum Beispiel in der Chemiebranche entsprechende Bestimmungen. Fachkräfte in der Privatwirtschaft sind bei ihrem Wunsch nach der längeren Auszeit jedoch abhängig von der Zustimmung ihres Arbeitgebers. Gerade bei größeren Unternehmen gibt es hierfür oft festgelegte Regelungen. Schließlich möchten diese sich damit als attraktiver Arbeitgeber beweisen und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sich binden.

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Wie funktioniert das Sabbatical?

Reicht der Jahresurlaub nicht für die gewünschte Dauer des Sabbaticals aus, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine gesonderte Vereinbarung treffen. Bei einer kurzen Auszeit können Mitarbeiter unbezahlten Sonderurlaub von maximal einem Monat nehmen und diesen mit dem Jahresurlaub verbinden. Sie können angesammelte Überstunden nutzen oder – eventuell befristet – auf Teilzeit umsteigen. Dabei arbeiten sie zunächst weiter Vollzeit und greifen auf die geleisteten Stunden in der anschließenden Auszeit zurück. Soll das Sabbatjahr länger dauern, bietet das Zeitwertkonto eine gute Lösung. Dabei sind die Arbeitnehmer in Vollzeit tätig und verzichten auf einen Teil ihres Gehalts. Während des Gap Years erhalten sie dann aus dem angesparten Guthaben weiterhin Auszahlungen.

Beachten sollten Interessierte die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle. So fällt bei unbezahltem Sonderurlaub nicht nur das Gehalt weg. Dauert diese Auszeit länger als einen Monat, gilt das Beschäftigungsverhältnis als unterbrochen und der Arbeitnehmer ist nicht mehr sozialversichert. Um seine Kranken- und Pflegeversicherung muss er sich dann genauso selbst kümmern wie um Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Anders ist dies bei jedoch bei der Teilzeitlösung oder der Nutzung eines Zeitwertkontos. Dabei bleiben Mitarbeiter auch während ihres Sabbaticals sozialversicherungspflichtig.

Steuern vor und im Sabbatjahr

Grundsätzlich gilt: Wer weniger verdient, muss weniger Steuern zahlen. Dies trifft auch in Zusammenhang mit einem Sabbatical zu. Wie hoch die anfallenden Lohnsteuern ausfallen, hängt dabei vom gewählten Finanzierungsmodell für das Sabbatjahr ab. Für unbezahlten Sonderurlaub bedeutet das zum Beispiel, dass während der Auszeit keine Lohnsteuer fällig wird, da kein Gehalt gezahlt wird. Entscheidet sich ein Arbeitnehmer für den Umstieg auf Teilzeit, fallen die steuerlichen Abzüge entsprechend geringer aus als beim vorherigen Vollzeit-Gehalt. Dies gilt sowohl während der Zeit im Unternehmen als auch im Gap Year.

Lohnsteuer sparen aber auch diejenigen, die sich für ein Zeitwertkonto entscheiden. Da sie in der Ansparphase nur einen Teil ihres Gehalts ausgezahlt bekommen, wird nur darauf die Steuer berechnet. Der auf das Zeitwertkonto eingezahlte Anteil des Bruttogehalts bleibt in dieser Zeit sozialabgaben- und steuerfrei. Erst bei der Auszahlung im Sabbatjahr erfolgt die Besteuerung. Aufgrund des niedrigeren Betrags in beiden Phasen profitieren Arbeitnehmer so meist von einem niedrigeren Steuersatz. Besonders günstig wirkt sich daher aus, wenn sie ihre Auszeit auf zwei halbe Jahre aufteilen.

Was muss der Arbeitgeber bei einem Sabbatical beachten?

Mag es zunächst für ein Unternehmen nachteilig erscheinen, eine Zeit lang auf wertvolle Fachkräfte zu verzichten, so kann dies dennoch sinnvoll sein.  Immerhin erhalten Arbeitgeber die Zusage, dass der Mitarbeiter nach dem Gap Year an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Eine sonst anstehende Kündigung lässt sich dadurch oft verhindern. Unternehmen können solche Arbeitszeitmodelle auch für die Personalentwicklung nutzen und ihre Mitarbeiter zu einer Auszeit ermutigen. Positiv wirken sich die gemachten Erfahrungen auch nach der Rückkehr ins Unternehmen aus, wenn Mitarbeiter zum Beispiel erweiterte Kenntnisse einer Fremdsprache oder ihre neu erworbene interkulturelle Kompetenz mitbringen.

Allerdings sollte der temporäre Ausstieg gut geplant sein. Dies gilt auch auf Seiten des Arbeitgebers. Häufig sehen Unternehmen in ihren Richtlinien bereits vor, dass ein Sabbatical mehrere Monate vorher angemeldet wird. Da die Auszeit nicht im Arbeitsrecht geregelt ist, bedarf es außerdem der Genehmigung durch die Geschäftsleitung. In der Praxis hat es sich dabei bewährt, einen Sabbatical-Vertrag schriftlich abzuschließen. Darin lassen sich alle Fragen zur Übergabe an die Vertretung, zur Vergütung und zur Erreichbarkeit während der Auszeit festlegen. Auch Regelungen zu Versicherungen, der betrieblichen Altersversorgung oder zu weiteren Sonderleistungen sollten die Beteiligten treffen. Ebenso sind Vereinbarungen für den Fall einer vorzeitigen Rückkehr zu empfehlen. Einen Anspruch darauf haben Mitarbeiter im Sabbatjahr ansonsten nicht.

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