In Deutschland gibt es verschiedene Rechtsformen, in denen Selbstständige tätig werden können. Die jeweilige Rechtsform eines Unternehmens bestimmt beispielsweise, welche formalen Aspekte im Hinblick auf Gründung und Buchführung gelten, wie die Haftung und das eventuell aufzubringende Startkapital geregelt sind.
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Welche Rechtsformen stehen Unternehmen in Deutschland zur Verfügung?
Bevor der Schritt in die Selbstständigkeit vollzogen wird, gilt es, die für das Unternehmen optimal geeignete Rechtsform zu finden. Neun Formen stehen grundsätzlich zur Verfügung, weitere verknüpfte Gesellschaftsformen wie die GmbH & Co KG oder die KGaA sind darüber hinaus denkbar.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen
… wird durch einen einzelnen Selbstständigen gegründet. Es ist kein Mindestkapital erforderlich; der Einzelunternehmer haftet allein und vollständig mit seinem Privatvermögen.
Der eingetragene Kaufmann (e.K.)
… ist ein Kaufmann, der im Handelsregister eingetragen ist. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich; die Haftung erstreckt sich auf das vollständige Privatvermögen.
Gesellschaftsunternehmen
Bei den Gesellschaftsunternehmen unterscheidet man nach Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Außerdem zählen die Genossenschaften zu den Gesellschaftsunternehmen.
Die Genossenschaft
… besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäftsführend tätig sind ein von der Generalversammlung gewählter Vorstand und Aufsichtsrat. Gewinne und Verluste werden anteilig ausgeschüttet.
Personengesellschaften
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)
… besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Mindestkapital wird nicht benötigt. Alle Gesellschafter der OHG haften uneingeschränkt mit ihrem Vermögen, die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern gemeinsam. Während Verluste nach Köpfen verteilt werden, erhält bei einem Gewinn jeder Gesellschafter vier Prozent seiner Kapitaleinlage als Verzinsung, der Rest wird nach Köpfen verteilt.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
… wird durch zwei oder mehr Personen gegründet. Die GbR haftet gesamtschuldnerisch, im Außenverhältnis ist aber jeder Gesellschafter zunächst mit seinem Privatvermögen haftbar. Die Geschäftsführung obliegt den Gesellschaftern gemeinsam, Gewinne und Verluste werden nach Köpfen verteilt (abweichende Regelungen möglich).
Die Kommanditgesellschaft (KG)
… braucht mindestens einen vollhaftenden Komplementär und einen Kommanditisten. Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem Vermögen, der Kommanditist mit seiner Einlage. Die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft obliegt dem Komplementär, der Kommanditist hat Kontrollrechte. Von Gewinnen erhält jeder Gesellschafter vier Prozent des Kapitals, die Ausschüttung des Überschusses wird nach Risikoanteilen vorgenommen. Die Verlustverteilung erfolgt nach vertraglicher Vereinbarung.
Kapitalgesellschaften
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
… wird durch mindestens eine Person gegründet, die eine Stammeinlage von mindestens 25.000 Euro leistet. Die Haftung der GmbH beschränkt sich auf diese Einlage. Ein Geschäftsführer wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Die Gewinn- und Verlustverteilung erfolgt nach Geschäftsanteilen.
Die Unternehmensgesellschaft (UG)
… kann durch eine Person gegründet werden, die als Stammkapital mindestens einen Euro einbezahlt. Das Stammkapital erhöht sich jährlich durch Einzahlung von 25 Prozent des Kapitalüberschusses. Haftung nur für das Stammkapital.
Die Aktiengesellschaft (AG)
… begründet sich, indem mindestens eine Person Grundkapital von 50.000 Euro oder mehr einbringt, in Aktien zerlegt. Die Haftung der AG beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen. Ein Vorstand, der von der Gesellschaft bestellt und kontrolliert wird, übernimmt die Geschäftsführung. Die Aktionäre bestellen einen Aufsichtsrat. Während Gewinne anteilig als Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet werden und der Erhöhung der Rücklagen dienen, werden Verluste aus Rücklagen gedeckt.