Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Praktikant

Beschreibung im Lexikon

Praktikant

Das Wort Praktikant hat sich in den letzten Jahren zum Reizwort entwickelt. Ursprünglich waren Praktika für Schüler und Studenten gedacht, die jenseits der Klassenzimmer und Hörsäle Arbeitsluft schnuppern und Praxiserfahrung sammeln sollten. Doch viele Unternehmen setzten Praktikanten vor allem als günstige Arbeitskräfte ein. Sogar von der „Generation Praktikum“ war die Rede. Seit Einführung des Mindestlohns hat sich die Lage etwas verbessert.

Die verschiedenen Arten von Praktika

Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen drei verschiedenen Praktika:

  • Das freiwillige Praktikum von Schülern und Studenten
  • Das verpflichtende Schülerpraktikum
  • Das Pflichtpraktikum von Studierenden

In den beiden letztgenannten Praktika steht das Lernen im Mittelpunkt. Der Praktikant hat keinen Anspruch auf Arbeitslohn oder Urlaubstage. Ihm wird lediglich die Gelegenheit gegeben, Arbeitsluft zu schnuppern und sich mit den Abläufen in einem Unternehmen vertraut zu machen. Schüler absolvieren oft mehrere verschiedene Praktika, um zu entscheiden, welcher Berufsweg für sie infrage kommt. Für Studenten sind Pflichtpraktika Teil der Ausbildung, bei denen sie das im Studium Gelernte mit Praxiserfahrung im Betrieb verbinden.

Handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums, genießt der Praktikant einige Rechte: So steht ihm nach dem Berufsbildungsgesetz eine Ausbildungsvergütung zu. Dauert das Praktikum länger als einen Monat, steht ihm Urlaub zu. Weiterhin besteht bei Überstunden und Nachtarbeit Anspruch auf einen Ausgleich.

Von der Beschäftigung eines Praktikanten profitiert auch das Unternehmen: Stellt sich jemand als besonders talentiert und motiviert heraus, kann ihm bereits während des Praktikums ein Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz angeboten werden. Viele Unternehmen beschäftigen Praktikanten gezielt im Rahmen der Nachwuchsförderung.

Mit Einführung des Mindestlohns wurde der Praxis, erwachsene Arbeitnehmer über viele Monate hinweg als preiswerte Praktikanten zu beschäftigen, ein Riegel vorgeschoben. Ist der Beschäftigte über 18 Jahre alt und dauert das Praktikum länger als drei Monate, hat er Anspruch auf Zahlung des Mindestlohns. Dies gilt nicht für die weiter oben beschriebenen Pflichtpraktika.

Tipp:

Arbeiten Sie digital statt analog: HR-Prozesse mit der richtigen HR Software virtuell steuern

Was ist beim Praktikum zu beachten?

Der Praktikumsvertrag legt u. a. die Dauer des Praktikums, die tägliche Arbeitszeit, den Urlaubsanspruch und das vereinbarte Gehalt fest. Je nach Dauer und Umfang des Praktikums kann es sich um eine Einmalzahlung handeln oder um ein monatliches Gehalt. Bei minderjährigen Praktikanten sind die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten. Abgesehen von einigen Branchen, für die eine Ausnahmeregelung gilt, dürfen Praktikanten nicht sonntags arbeiten.

Bei Pflichtpraktika besteht ein Unfallversicherungsschutz über die Schule bzw. Hochschule. Bei freiwilligen Praktika ist die Berufsgenossenschaft des Betriebs der Ansprechpartner.

Nicht zuletzt sollten im Vertrag auch weitere Vereinbarungen wie die Arbeitsaufgaben festgehalten werden. Der Praktikant hat nichts von seinem Praktikum, wenn er lediglich zum Kaffeekochen und Papierabheften abgestellt wird. Stattdessen sollten verschiedene Aufgaben vorab definiert und entsprechende Ziele festgelegt werden. Dem Praktikanten sollte ein eigener Arbeitsplatz mit Computer, Telefon etc. zur Verfügung stehen. Sinnvoll ist es, wenn er seinen eigenen Betreuer und Ansprechpartner hat, der ihm Arbeitsschritte erklärt und stets für Fragen ansprechbar ist.

2024/2025: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m