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Pauschalierung der Lohnsteuer

Beschreibung im Lexikon

Pauschalierung der Lohnsteuer

Die Pauschalierung der Lohnsteuer stellt für Arbeitgeber eine deutliche Vereinfachung in der Lohnbuchhaltung dar. Häufig ergibt sich auch ein wirtschaftlicher Vorteil für Arbeitgeber. Das trifft beispielsweise zu, wenn mit der Pauschalversteuerung ebenfalls die Sozialversicherungspflicht entfällt. Arbeitnehmer profitieren von der pauschalen Lohnsteuer, weil die Steuersätze für sie günstiger sind als der persönliche Steuersatz. Teilweise fallen pauschale Lohnsteuern nur für den Arbeitgeber an.

Mit der Pauschalierung der Lohnsteuer weicht der Gesetzgeber in den §§ 37b, 40, 40a und 40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) vom Grundsatz des persönlichen Lohnsteuersatzes ab. Während sich der Lohnsteuersatz üblicherweise aus den persönlichen Verhältnissen des Arbeitnehmers ergibt, ist der Steuersatz bei der Pauschalsteuer fest vorgegeben. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt durch den Arbeitgeber mit einem festgelegten Steuersatz auf die der Pauschalversteuerung unterliegenden Einkunftsarten.

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Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung

Der bekannteste Fall für eine Pauschalierung der Lohnsteuer ist die geringfügige Beschäftigung. Mitarbeiter, die regelmäßig nur wenige Arbeitsstunden leisten und daher nicht mehr als 520 Euro im Monat verdienen, erhalten dieses Entgelt ohne Abzüge ausbezahlt. Der pauschale Steuersatz für geringfügige Beschäftigungen beträgt zwei Prozent und wird durch den Arbeitgeber abgeführt. Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag fallen für eine geringfügige Beschäftigung nicht an. Eine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung besteht für geringfügig Beschäftigte genauso wenig. Von der Rentenversicherungspflicht können sich die Mitarbeiter befreien lassen, wenn eine Altersversorgung auf andere Weise gewährleistet ist. Andernfalls erfolgt die Beitragszahlung zur Rentenversicherung ebenfalls pauschal durch den Arbeitgeber. Insbesondere für kleine Betriebe, Privathaushalte oder die Landwirtschaft lohnen sich geringfügige Beschäftigungen, weil die Pauschalierung der Lohnsteuer den Buchhaltungs-Aufwand deutlich reduziert.

Pauschalierung der Lohnsteuer für Sachzuwendungen

Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist für Arbeitnehmer in festen Beschäftigungsverhältnissen ebenfalls möglich, wenn die Gründe der Pauschalversteuerung nur für Teile des Arbeitsentgelts vorliegen. Das ist unter anderem der Fall bei Sachbezügen. Erstatten Unternehmen ihren Mitarbeitern ganz oder teilweise die Fahrtkosten für die Fahrten zum Arbeitsplatz oder stellen ihnen einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung, so fällt für diese Leistungen eine pauschale Lohnsteuer von 15 Prozent an. Für unentgeltliche Mahlzeiten am Arbeitsplatz, gewährte Verpflegungszuschüsse bei Dienstreisen oder Erholungsbeihilfen erfolgt die pauschale Versteuerung mit 25 Prozent. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern unentgeltlich oder zu vergünstigten Preisen Datenverarbeitungsanlagen überlassen, können die dadurch entstehenden Kosten mit 25 Prozent versteuern.

Vorsorge wird mit Pauschalierung der Lohnsteuer belohnt

Eine weitere Form des Sachbezugs belohnt das Finanzamt mit einer pauschalen Steuer, und zwar die Alters- und Risikovorsorge. Schließt ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung als private Unfallversicherung ab, kann er einen Höchstbetrag von 100 Euro pro Mitarbeiter mit 20 Prozent pauschal versteuern. Dasselbe gilt für Beiträge zu Direktversicherungen zur Altersvorsorge sowie für Zahlungen in eine Pensionskasse.

Weitere Möglichkeiten zur Pauschalierung der Lohnsteuer ergeben sich in Sonderfällen, sodass sich ein Blick in die entsprechenden Vorschriften des Einkommensteuergesetzes immer lohnt.

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