Die Mehrwertsteuer, auch Umsatzsteuer genannt, ist eine wichtige Einnahmequelle für die meisten Länder weltweit. In Deutschland liegt sie bei 19 beziehungsweise 7 Prozent und betrifft nahezu alle Konsumausgaben. Als sogenannte indirekte Steuer wird sie von Unternehmen erhoben, aber letztendlich von diesen an die Verbraucher weitergereicht. Im Rahmen der Erstattung von Umsatzsteuer an Unternehmen ist vom Vorsteuerabzug die Rede. Dieser kommt zum Beispiel dann zum Tragen, wenn ein Unternehmen seinen Lieferanten Bruttopreise zahlt. So soll verhindert werden, dass die Umsatzsteuerkosten mit jedem an der Wertschöpfung beteiligten Unternehmen weiter anwachsen. Firmen führen die Umsatzsteuer im Rahmen regelmäßiger Umsatzsteuervoranmeldungen an das zuständige Finanzamt ab.
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Die Funktionsweise der Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wurde im 20. Jahrhundert eingeführt. Erhoben wird sie von allen, die Dienstleistungen oder Waren verkaufen. Da diese die Steuer jedoch an den Konsumenten weiterleiten, trägt die Kosten für die Steuer letztlich der Endverbraucher. In Deutschland beträgt der Mehrwertsteuersatz für die meisten Güter und Dienstleistungen 19 Prozent. In einigen Fällen kommt der ermäßigte Satz von sieben Prozent zur Geltung. Bezahlt ein Unternehmen zum Beispiel für Waren eines Lieferanten die Mehrwertsteuer, kann es sich diese vom Finanzamt erstatten lassen. So bleibt die Höhe des Preises für das eigentliche Produkt unberührt davon, wie viele Partien an seiner Entstehung beteiligt sind.
Beispiel: Kauft ein Modehändler eine Hose für 51 Euro inklusive MwSt., hat er Mehrwertsteuerausgaben von 9,70 Euro. Verkauft er die Hose für 85 Euro, nimmt er dabei 16,20 Euro an Mehrwertsteuer ein. Das bedeutet, er schuldet dem Finanzamt 6,50 Euro. Allerdings entstehen in einem solchen Fall in der Regel noch andere vorsteuerabzugsberechtigte Kosten, die in die Rechnung Eingang finden. Der private Endkäufer der Hose hat im Gegensatz zum Verkäufer nicht die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer geltend zu machen.
Rolle der Mehrwertsteuer in der Steuer
Die meisten Unternehmer in Deutschland stehen in der Pflicht, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Ob dies monatlich oder quartalsweise passiert, hängt von der Höhe ihrer Steuerschuld im vorangegangenen Kalenderjahr ab. Zu den Ausnahmen gehören vor allem die sogenannten Kleinunternehmer. Dieser Begriff trifft auf alle zu, deren Umsatz im vorausgegangenen Kalenderjahr niedriger als 17.500 Euro war und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Sie haben die Möglichkeit, eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht in Anspruch zu nehmen. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, besteht ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt. Unternehmen, die mehr Zeit für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung benötigen, haben die Option, eine Dauerfristverlängerung zu beantragen. Damit verlängert sich die Frist für die Abgabe um einen Monat.