Beschreibung im Lexikon
Jobsharing
Jobsharing basiert darauf, dass sich mehrere – in der Regel zwei – Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Anders als bei der Teilzeitarbeit bekleiden sie gemeinsam eine Vollzeitstelle. Die Gründe dafür sind vielfältig. Im Mittelpunkt steht meist das Bedürfnis, mehr Zeit neben der Arbeit zu haben – für Weiterbildung, Familie oder auch Freizeit. Wie die Teilung im Berufsalltag funktioniert, unterscheidet sich von Fall zu Fall. Sie bringt Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich, ist allerdings auch mit speziellen Herausforderungen verbunden.
Definition und Funktionsweise von Jobsharing
Die gesetzliche Basis für Jobsharing ist im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Wie das Modell in der Realität umgesetzt wird, hängt entscheidend von Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab. Generell unterscheidet man zwei zentrale Erscheinungsformen von Jobsharing.- Job-Splitting: Diese Form von Jobsharing kommt am häufigsten vor. Dabei findet eine Aufteilung eines Vollzeitarbeitsplatzes in zwei unabhängige Teilzeitarbeitsplätze statt. Die beiden Arbeitnehmer erhalten unterschiedliche Arbeitsverträge und bei einer Kündigung bleibt das jeweils andere Arbeitsverhältnis bestehen.
- Job-Pairing: Hier schließt der Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit beiden Arbeitnehmern ab und kann diesen auch nur für beide kündigen. Die Arbeit erfolgt in enger Abstimmung.
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