Beschreibung im Lexikon
Hinzurechnungsbetrag
Der Hinzurechnungsbetrag wird bei der Lohnsteuerermittlung von Arbeitnehmern angewandt, die mehrere Beschäftigungen haben. Damit soll verhindert werden, dass bei geringem Einkommen ein zweites Beschäftigungsverhältnis mit hoher Lohnsteuer belastet wird, die am Ende des Jahres ohnehin durch die Einkommenssteuererklärung zurückzuerstatten wäre.
Hohe Besteuerung bei Lohnsteuerabzug verhindern
Geht ein Arbeitnehmer mehreren Beschäftigungen nach, so unterliegen alle Arbeitsverhältnisse neben der Hauptbeschäftigung dem vollen Lohnsteuerabzug, da diese in Steuerklasse VI eingestuft werden. Ist das Gesamteinkommen des Arbeitnehmers jedoch gering, so liegt der Jahresverdienst womöglich innerhalb des Grundfreibetrags, des steuerfreien Eingangsbetrags oder des Arbeitnehmerpauschbetrags. Einbehaltene Lohnsteuer muss dann im Falle einer Veranlagung zur Einkommenssteuererklärung zurückerstattet werden. Der Hinzurechnungsbetrag soll dies verhindern. Ermittelt der Arbeitgeber nun die Höhe der Lohnsteuer eines Arbeitnehmers, muss er dem Arbeitslohn zuvor den Hinzurechnungsbetrag addieren. Der Hinzurechnungsbetrag entspricht dem Arbeitslohn des zweiten (und jedes weiteren) Beschäftigungsverhältnisses. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber wesentlich zu viel Lohnsteuer einbehalten wird, die im Nachhinein wieder zurückerstattet werden müsste.Hinzurechnungsbetrag muss beantragt werden
Die Nutzung des Hinzurechnungsbetrages erfolgt auf Antrag beim Finanzamt über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren.Tipp:
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