Bei einer Gewinnbeteiligung erhalten Arbeitnehmer einen Anteil am Jahresgewinn ihres Unternehmens. Es gibt verschiedene Varianten von Gewinnbeteiligungen. Verbreitet ist die Beteiligung leitender Angestellter oder Organmitglieder, zum Beispiel Aufsichtsratsmitglieder. Weniger gängig in Deutschland ist die Arbeitnehmergewinnbeteiligung. Dabei geht ein Teil des unternehmerischen Risikos auf die Angestellten der Firma über. Zu unterscheiden ist eine klassische Gewinnbeteiligung von einer Erfolgsbeteiligung. Letztere orientiert sich an der eigenen Leistung. Beide Erscheinungen sind regelmäßig Gegenstand intensiver Diskussionen.
Verschiedene Formen von Gewinnbeteiligung
Ausschlaggebend für eine echte Gewinnbeteiligung ist der Bilanzgewinn des betreffenden Unternehmens. Dabei existieren zwei verschiedene Modelle:
- Oftmals erhalten Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Gewinnbeteiligung. Bei Aktionären und Geschäftsinhabern ist sie an eine Investition gekoppelt.
- Demgegenüber steht die Arbeitnehmerbeteiligung. Dabei erhalten alle Arbeitnehmer eines Unternehmens einen vertraglich vereinbarten Anteil am Jahresgewinn ihres Unternehmens, entweder anstelle von oder zusätzlich zu einem Festgehalt.
Wichtig für eine klassische Gewinnbeteiligung ist, dass diese nicht an die eigene Leistung, sondern nur an den Gewinn des Unternehmens in einem Jahr gekoppelt ist. Damit steht sie im Gegensatz zu Erfolgsbeteiligungen, die beispielsweise für den Abschluss bestimmter Projekte gezahlt werden. Ihre Grundlage sind Kollektivvereinbarungen oder Verträge mit einzelnen Arbeitnehmern. Wie genau eine Gewinnbeteiligung geregelt ist, hängt vom jeweiligen Unternehmen ab. Dasselbe gilt für Erfolgsbeteiligungen auf Leistungsbasis. Eine Art Gewinnbeteiligung stellt auch der Investivlohn dar. Dabei erhalten Arbeitnehmer Anteile am Unternehmen, zum Beispiel in Form von Aktien.
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Ziel und Zweck von Gewinnbeteiligungen
Gewinnbeteiligungen jeder Art dienen vor allem dazu, die Identifikation von Mitarbeitern mit einem Unternehmen zu stärken und ihre Motivation zu fördern. Um Anreize für eine höhere Leistung zu schaffen, gehen viele Firmen dazu über, schon Berufsanfänger teilweise leistungsbezogen zu bezahlen. Das kann bedeuten, dass zehn Prozent des vereinbarten Gehalts abhängig von der Arbeitsleistung ausgezahlt werden. Zudem ist es weit verbreitet, Beteiligungen an Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder zu zahlen. Deutlich seltener ist in Deutschland eine klassische Gewinnbeteiligung aller Mitarbeiter.
Diskussionen zum Thema
Gewinnbeteiligungen sind regelmäßig Gegenstand von Diskussionen. Ein häufiges Thema ist die Höhe von Beteiligungen, die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder erhalten. So existiert die Idee, diese rechtlich auf eine bestimmte Höhe zu deckeln. Leistungsbezogene Erfolgsbeteiligungen von Mitarbeitern genießen weithin ein positives Image – auch bei Arbeitnehmern.
Bei klassischen Gewinnbeteiligungen aller Mitarbeiter ist zu bedenken, dass diese einen Teil des Risikos von Arbeitgebern auf Arbeitnehmer übertragen – je nachdem, wie hoch ihr Anteil am Arbeitsentgelt ist. Deshalb sind sie nicht für jeden geeignet. Sie können aber in der Praxis zu einem besseren Zusammenhalt und einer höheren Gesamtleistung führen. Deshalb beteiligen manche größeren Konzerne ihre Belegschaft regelmäßig am Jahresgewinn – zusätzlich zum festen Gehalt.