Jeder, der ein Gewerbe führen möchte, muss dieses zunächst einmal anmelden. Der Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldungsschein ist ein Formular, das von der Gewerbemeldestelle ausgestellt beziehungsweise unterschrieben wird. Er ist im Grunde eine Empfangsbescheinigung, die dem Gewerbetreibenden als Nachweis über die ordnungsgemäße Anmeldung seines Gewerbes dient.
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Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Es ist erforderlich, ein Gewerbe anzumelden, wenn man beabsichtigt, in dauerhafter Weise selbstständig tätig zu werden, um Gewinne zu erzielen. Es gibt zwei Ausnahmen: freie Berufe sowie die Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft.
Die Gewerbeanmeldung ist verpflichtend. Auch wer beispielsweise bei eBay als Händler gemeldet ist, den Status Powerseller erworben hat, einen Onlineshop betreibt oder regelmäßig 40 Artikel oder mehr verkauft, muss ein Gewerbe anmelden. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zusätzlich wird das Finanzamt eine Steuernachzahlung einfordern, die auf Grundlage einer rückwirkenden Schätzung beziffert wird, was sich tendenziell eher zum Nachteil des Steuerpflichtigen auswirkt.
Wo wird ein Gewerbe angemeldet und welche Kosten fallen dafür an?
Die Gewerbemeldestelle gehört zum Ordnungsamt oder der Gemeindeverwaltung (Rathaus, Bürgerbüro, Ortsamt …). Viele Städte und Gemeinden bieten inzwischen die Möglichkeit, den Gewerbeschein online zu beziehen und am heimischen Computer auszufüllen. Es fällt eine Bearbeitungsgebühr an. In Deutschland liegt diese zwischen 15 Euro und 65 Euro, sie variiert in den Städten und Gemeinden. Zieht ein Gewerbetreibender um, muss er auch sein Gewerbe ummelden. Dafür werden meist zwischen 10 Euro und 20 Euro fällig. Ab- und Ummeldung können mancherorts kostenlos erfolgen.
Gibt es Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung?
Unter Umständen gilt es, gewisse Vorgaben zu beachten:
- Das Vorliegen des Nachweises über die entsprechende Erlaubnis, wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Diese ist beispielsweise für Gaststättengewerbe, Taxiunternehmen, Handwerker, Makler, Reiseunternehmen und Baubetreuer notwendig. Bei der zuständigen IHK können Informationen dazu erfragt werden.
- Bei Minderjährigen, die ein Gewerbe anmelden möchten, ist die Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter – in der Regel also der Eltern – und des Vormundschaftsgerichts erforderlich.
- Freiberufler benötigen keinen Gewerbeschein, sie müssen sich lediglich beim Finanzamt anmelden.
Welche Unterlagen sind für die Gewerbeanmeldung notwendig?
Zum Termin bei der Gewerbestelle mitzubringen sind:
- Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, um sich auszuweisen
- Gegebenenfalls Genehmigungen
- Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für den Gewerbeschein
- Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass, um sich auszuweisen
- Gegebenenfalls Genehmigungen
- Gegebenenfalls Nachweise wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (bei der IHK zu erfragen)
- Handelsregisterauszug, sofern vorhanden – auch für Unternehmen, die in ausländischen Handelsregistern eingetragen sind; dann in deutscher Übersetzung
- Aufenthaltsgenehmigung mit inkludierter Erlaubnis zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, wenn der Gewerbetreibende kein deutscher Staatsangehöriger ist
- Angaben zum Inlandsbevollmächtigten für ausländische Unternehmen und die Firmenanschrift in Deutschland
Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, kann die Anmeldung bearbeitet werden. Der Anmelder erhält das von der Behörde unterzeichnete Gewerbeanmeldungsformular – den Gewerbeschein – zurück.