Bildungsurlaub dient der beruflichen oder politischen Weiterbildung von Arbeitnehmern. Die Bundesrepublik Deutschland hat bereits im Jahr 1976 ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO zur Gewährung von Bildungsurlaub ratifiziert. Ein Bundesgesetz über die Bildungsfreistellung gibt es jedoch nicht, entsprechende Landesgesetze der Bundesländer regeln den Bildungsurlaub. In den Bundesländern Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer derzeit keinen Anspruch auf eine Bildungszeit.
Der Anspruch auf Bildungsurlaub
Die meisten Bundesländer sehen eine Freistellung von fünf Arbeitstagen jährlich vor. Lediglich das Saarland hat einen Anspruch auf bis zu vier Tage gesetzlich verankert, wobei die Lohnfortzahlung hier nur für drei Tage gilt. In den anderen Bundesländern besteht ein Anspruch auf Weiterzahlung des Lohns für die gesamte Dauer. Einige Landesgesetze sehen die Kumulierung des Anspruchs von zwei Jahren vor, sodass Bildungsurlaube von bis zu zehn Tagen möglich sind. Eine bestimmte Betriebszugehörigkeit ist in den meisten Bundesländern Pflicht, hier sind sechs oder zwölf Monate vorgesehen. Besondere Regelungen gibt es für Auszubildenden, die lediglich zur politischen Weiterbildung eine Freistellung beantragen können. Gesetzliche Grundlagen für die Bildungsfreistellung sind entsprechende Bildungsurlaubs- oder Weiterbildungsgesetze der Länder.
Der Zweck des Bildungsurlaubs
Der Bildungsurlaub muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechend der allgemeinen, beruflichen, kulturellen oder politischen Weiterbildung dienen. Möglich ist auch die Qualifizierung für eine ehrenamtliche Tätigkeit. Ein beruflicher Bezug muss bei einem Bildungsurlaub nicht vorliegen. Die Maßnahme, für die ein Arbeitnehmer sich entschieden hat, muss in seinem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt sein. Unter Umständen schreibt das Gesetz vor, dass der Weg zum Veranstaltungsort eine bestimmte Entfernung nicht überschreiten darf. Die genauen Modalitäten, wann und zu welchen Konditionen Bildungszeit gewährt wird, legen die Bundesländer in den jeweiligen Landesgesetzen fest. Die Kosten der Bildungsfreizeit trägt der Arbeitnehmer, unter Umständen sehen die Bundesländer bestimmte Fördermaßnahmen vor.
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Beantragung von Bildungsurlaub
In der Regel beantragen Arbeitnehmer den Bildungsurlaub spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme. Der Antrag muss schriftlich beim Arbeitgeber eingereicht werden. Neben dem Antrag ist ein Nachweis vorzulegen, dass es sich um eine anerkannte Bildungsmaßnahme handelt. Üblicherweise haben die meisten Kursanbieter bereits Musteranträge in ihrem Angebot. Sprechen zwingende dienstliche oder betriebliche Belange gegen die Gewährung der Freistellung, ist der Arbeitgeber berechtigt, den Antrag abzulehnen. Liegen Ansprüche anderer Arbeitnehmer vor, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben, kann der Urlaub ebenfalls abgelehnt werden. In einzelnen Ländern begrenzen bestimmte Regelungen die Anzahl der Kalendertage für Bildungsurlaub bei einer bestimmten Beschäftigtenanzahl. Hier schafft ein Blick in das jeweilige Landesgesetz Klarheit. Üblicherweise ist die Lohnfortzahlung während der Bildungsmaßnahme geregelt wie bei einem Erholungsurlaub und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Weiterzahlung der Bezüge.