Wir spielen gerade

Wir spielen gerade

Ausbildungsvergütung

Beschreibung im Lexikon

Ausbildungsvergütung

Statt Lohn oder Gehalt erhalten Auszubildende von dem Betrieb, in dem sie tätig sind, eine Ausbildungsvergütung – nicht von der Berufsschule. Die Vergütung ist spätestens am letzten Tag eines Monats fällig. Ihre Höhe variiert je nach Branche und Ort. Übersteigt sie die geltenden Freibeträge, werden Steuern fällig. Teilweise zahlen Arbeitgeber zusätzlich freiwillige Zuschläge – zum Beispiel für das erfolgreiche Ablegen einer Zwischenprüfung.

Tipp:

Lernen Sie moderne Personalarbeit kennen – Jetzt die passende HR-Software entdecken

Die Höhe der Ausbildungsvergütung – Regelungen

In den meisten Fällen ist die Höhe der Ausbildungsvergütung in den Tarifverträgen festgeschrieben. Ist dies nicht der Fall, gelten einige Richtlinien, an denen sich Arbeitgeber zu orientieren haben. So darf die Vergütung höchstens 20 Prozent unter den in einer Branche und Region gültigen tariflichen Sätzen liegen. Falls kein Branchentarif existiert, erstellen die jeweils zuständigen Kammern Richtwerte, die für die Unternehmen richtungsweisend sind. In der Praxis fallen die Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen teils sehr hoch aus. Überdies verdienen Auszubildende in bestimmten Regionen mehr als in anderen. Festgelegt ist, dass die Ausbildungsvergütung Jahr für Jahr steigen muss. Ein Teil darf als Sachleistung angerechnet werden, zum Beispiel dann, wenn der Arbeitgeber dem Auszubildenden eine Wohnung stellt.

In manchen Fällen erhalten Auszubildende zusätzlich zur vereinbarten Vergütung freiwillige Sonderzahlungen von ihrem Arbeitgeber. Oft sind auch diese tarifvertraglich geregelt, zum Beispiel Weihnachtsgeld. In anderen Fällen hängen sie vom jeweiligen Betrieb ab, genauso wie Urlaubstage. Reicht die Ausbildungsvergütung nicht zum Leben, ist eine Unterstützung durch die Berufsausbildungsbeihilfe möglich.

Steuerliche Aspekte

Wie für Lohn und Gehalt gilt für eine Ausbildungsvergütung: Fällt diese höher aus als die aktuell geltenden Freibeträge, zieht der Arbeitgeber automatisch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ab. Bekommt ein Auszubildender weniger als 325 Euro im Monat, trägt allerdings der Arbeitgeber die Beiträge zur Sozialversicherung. Das unterscheidet die Ausbildung von anderen Beschäftigungsverhältnissen. Viele Auszubildende erhalten so niedrige Beträge, dass sie von der Steuer befreit sind.

Diskussionen um die Höhe der Ausbildungsvergütung

Die (geringe) Höhe von Ausbildungsvergütungen gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen. Dasselbe gilt für die teils eklatanten Unterschiede zwischen einzelnen Branchen. Diese betragen in vielen Fällen mehrere Hundert Euro. Daraus resultieren Vorwürfe an Betriebe, nicht genug Bereitschaft zur Ausbildung zu zeigen. Arbeitgeber dagegen bemängeln die geltenden gesetzlichen Regelungen oftmals als Hindernis, eine Ausbildung anzubieten. Tatsache ist, dass nicht in jedem Fall eine niedrige Ausbildungsvergütung auf ein niedriges Gehalt im späteren Berufsleben hinweist. Die Unterschiede spielen aber für angehende Azubis oft eine Rolle bei der Berufswahl. Gibt es keinen Tarifvertrag, besteht auch die Möglichkeit, selbst mit dem jeweiligen Betrieb über die Höhe der Ausbildungsvergütung zu verhandeln.

2024/2025: Alle neuen Gesetze immer im Blick

Bleiben Sie informiert - mit unserem Newsletter 1x im Monat

  • Neue Trends aus der Arbeitswelt
  • Aktuelle Urteile verständlich erklärt
  • Tipps zu Recht, Steuern & Finanzen
  • Experten-Interviews, Studien u.v.m