Kleinbetriebe kämpfen mit den neuen GoBD
Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) [hier finden Sie unsere GoBD Infoseite] sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten. Sie verändern u. a. die Anforderungen an den Umgang mit elektronischen Dokumenten für Unternehmen. In seinem Schreiben von Ende 2014 stellte das Bundesfinanzministerium erstmals klar: digitale Belege sind Papierdokumenten formal gleichstellt, Papierdokumente können nach dem Einscannen vernichtet werden und auch PDF-Rechnungen behindern den Vorsteuerabzug nicht. Gute Nachrichten also?
Auch für Kleinbetriebe und Freiberufler gelten die GoBD
Ein zweiter Blick lohnt, und er zeigt: Die neuen Vorschriften bringen keineswegs nur Vorteile für die Unternehmen. So erweitert das BMF mit den GoBD den Geltungsbereich der Vorschriften auch auf Kleinbetriebe und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Das Problem dabei: Vielen der Betroffenen fehlt es sowohl am kaufmännischen Know-how, als auch an geeigneten IT-Lösungen, um die Vorschriften zu erfüllen. Das gilt bei Auftragsbearbeitung ebenso wie bei Reisekostenabrechnung oder Zeiterfassung sowie bei Anlagenbuchhaltung und Online-Banking-Software. Hier arbeiten viele, vor allem kleinere, Betriebe bislang nicht GoBD-konform. Als zusätzliche Herausforderung kommt die Einführung eines Zeitlimits für Vorgangsbuchungen hinzu: innerhalb von acht bis zehn Tagen sollen Belege nach GoBD gebucht werden.
Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich gut vorbereitet
Vor diesem Hintergrund erscheint erstaunlich, was die Marktforscher von TNS Emnid in der Studie „Bürokratie im Mittelstand“ im Auftrag von Sage herausfanden: So fühlen sich 64 Prozent, also fast zwei Drittel der 400 Befragten Entscheider in kleinen und mittelständischen Unternehmen sehr gut oder gut vorbereitet auf die Neuerungen der GoBD. Allerdings fühlen sich auch 27 Prozent und damit mehr als ein Viertel der Entscheider schlecht oder sehr schlecht vorbereitet. Hier gibt es also deutlichen Handlungsbedarf, denn die neuen Vorschriften gelten bereits seit dem 1. Januar 2015.
Dabei lässt sich feststellen: Vielen Selbständigen und kleinen Unternehmen fehlt es an geeigneten Werkzeugen für die vorschriftsmäßige elektronische Buchhaltung. Eine Lösung dafür ist Sage 50, die neue GoBD zertifizierte kaufmännische Software von Sage für Existenzgründer und kleine Unternehmen. Das optional erhältliche Betriebsprüferarchiv, unterstützt Anwender zusätzlich bei der Erfüllung der Vorschriften, in dem es sämtliche steuerrelevanten Belege bestimmungsgemäß aufbewahrt. Damit können sich kleine und mittelständische Unternehmen für die nächste Betriebsprüfung wappnen.
Das ist natürlich nur ein Beispiel aus der Sage Produktriege. Das Siegel GOBD-zertifiziert tragen auch die Lösungen für mittlere und größere Unternehmen. Nutzen Sie eine Software von einem anderen Anbieter, sollten sie jetzt in Erfahrung bringen, ob Ihr Produkt auch gemäß der neuen Vorgaben arbeitet.
GoBD-Fitness jetzt selbst prüfen
Die Frage, ob die digitale Buchführung Ihres Unternehmens die Vorschriften der GoBD erfüllt, ist zu wichtig, um sich auf ein Gefühl zu verlassen. Wir von Sage geben Ihnen deshalb jetzt die Gelegenheit, in einem einfachen Online-Test die GoBD-Fitness Ihres Unternehmens selbst zu prüfen. Machen Sie mit beim Bürokratiecheck (http://landing.sage.de/buerokratiecheck/index.php)! Mit wenigen Mausklicks finden Sie heraus, ob in Ihrem Unternehmen Handlungsbedarf in Sachen GoBD besteht.
Volker Edelhoff
Leiter des Produktmanagements im Bereich Gründer und Kleine Unternehmen bei Sage