Buchhaltung & Controlling

Jahresabschluss 2024 und was 2025 in der Buchhaltung auf Sie zukommt

Bereiten Sie sich auf den Jahresabschluss 2024 und die Finanzbuchhaltung 2025 vor. Wichtige Änderungen wie BEG IV und die E-Rechnung werden erhebliche Auswirkungen haben. Damit Sie bestens informiert sind und erfolgreich durchstarten können, haben wir alle relevanten Informationen für Sie in einem Beitrag zusammengefasst.

Buchhaltung

Der Jahresabschluss 2024 steht bevor und wir zeigen Ihnen, mit welchen entscheidenden Schritten und Überlegungen Sie jetzt Ihre Buchhaltung zu einem erfolgreichen Jahresende führen. Weiterführende Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie dazu in den hier verlinkten Artikeln:

Buchhaltung DSGVO-konform gestalten: Was Unternehmen wissen müssen

Weiterhin gilt es, bei der Buchhaltung und dem Jahresabschluss auch die Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Blick zu behalten. Denn seit Mai 2018 sorgen diese dafür, dass umfangreiche Datensammlungen in Unternehmen nicht mehr erlaubt sind. Dem entgegen stehen jedoch die gesetzlichen Regelungen zu Aufbewahrungsfristen bei Buchungsbelegen und Steuerunterlagen. (siehe auch Bürokratieentlastungsgesetz) Der Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Buchhaltung mit der DSGVO in Einklang bringen.

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Bin ich zur Inventur verpflichtet? Was sind die gesetzlichen Vorschriften?

Der Jahresabschluss bedeutet für zahlreiche Unternehmen auch: Die Inventur steht an. Viele empfinden diese Aufgabe als lästige Pflicht. Schließlich steht hinter diesen Abschlussarbeiten oft ein beträchtlicher zeitlicher und finanzieller Aufwand. Häufig werden die Verantwortlichen jedoch für ihre Mühen belohnt. Immerhin ergeben sich mitunter wichtige Erkenntnisse aus der Inventur. Für Erleichterung sorgt zudem inzwischen auch die digitale Anlageninventur. Was Sie rund um die jährliche Bestandsaufnahme wissen müssen, erfahren Sie in diesen Beiträgen:

Was sind Inventurdifferenzen? Und wie vermeiden Sie Inventurdifferenzen?

Lagerbestände stets im Griff: So gelingt Ihre Inventur ganz leicht

Vor- und Nachteile einer digitalen Anlageninventur

Wesentliche Informationen rund um die Finanzbuchhaltung 2025

Bleiben Sie auf dem Laufenden zu allen wesentlichen Themen rund um die Buchhaltung. Wir unterstützen Sie mit aktuellen Informationen zum Jahresabschluss 2024 und einem Überblick über wichtige gesetzliche Änderungen, die Sie für Ihre Finanzbuchhaltung 2025 beachten sollten. Außerdem finden Sie in unseren Artikeln Tipps und Hinweise für die Umsetzung in die Praxis.

Bürokratieentlastungsgesetz für Bürokratieabbau in Unternehmen

Seit vielen Jahren klagen Unternehmen in Deutschland über enorme Belastungen durch eine allzu weitreichende Bürokratie. Immer neue Anforderungen und Auflagen erschweren die betrieblichen Abläufe. Sie verursachen hohe Kosten, binden Personal und erschweren schnelle Entscheidungen. Ändern soll dies nun das 4. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit gelten für die Finanzbuchhaltung 2025 nun verkürzte Aufbewahrungsfristen für die Buchhaltungsbelege. Auch digitale Steuerbelege sollen in Zukunft dazu beitragen, Prozesse zu vereinfachen und Kosten zu reduzieren.

Das Wachstumschancengesetz – welche Änderungen verabschiedet wurden

Unternehmen von Bürokratie entlasten und ihre Liquiditätssituation verbessern will ebenso das Wachstumschancengesetz. Auf diese Weise soll es zu mehr Investitionen und Innovation beitragen. Ziel des Gesetzgebers ist es, den Standort Deutschland und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Konkret verbirgt sich hinter dem Wachstumschancengesetz viel mehr als nur eine neue Regelung.  Stattdessen beinhaltet es zahlreiche Gesetzesänderungen. Einige davon betreffen Sie als Unternehmer im Rahmen Ihrer Finanzbuchhaltung. Die wichtigen Informationen dazu haben wir für Sie in diesem Artikel zusammengestellt.

E-Rechnung Übersicht

Im Wachstumschancengesetz ist auch die Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung) geregelt. Diese tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und umfasst die Geschäfte zwischen Unternehmen – das sogenannte B2B-Geschäft. Mit diesem Schritt folgt Deutschland nun anderen EU-Mitgliedsstaaten und weiteren Ländern, wo die sogenannte E-Rechnung bereits den Standard vorgibt. Damit Unternehmen ausreichend Zeit zur Umstellung Ihrer Systeme haben, gelten jedoch großzügige Übergangsfristen. Wichtige Informationen zum Thema haben wir Ihnen in einem Übersichtsartikel zusammengestellt. Hier erfahren Sie auch, welche Formate Sie künftig für Ihre Rechnungen nutzen können und was Sie zum Rechnungsempfang wissen müssen.

Die Wirtschaftsidentifikationsnummer kommt

Was für natürliche Personen seit Jahren mit der Steueridentifikationsnummer gilt, betrifft in Zukunft auch Unternehmen: Mit der Wirtschaftsidentifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten auch Sie ein eindeutiges Merkmal zu Ihrer Identifizierung gegenüber Finanzbehörden und staatlichen Stellen. Dabei soll die W-IdNr. künftig dazu dienen, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Ihre Vergabe wird stufenweise geschehen und hat am 1. November 2024 begonnen. Der Versand der neuen Kennziffern erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Alles Wissenswerte erfahren Sie in diesem Artikel.

In Kürze veröffentlichen wir Blogbeiträge zu folgenden Themen:

Periodenabschluss

Löschen von Geschäftsjahren

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