HR-Management und Lohnbuchhaltung

Die fristlose Kündigung: Gründe, Rahmenbedingungen und Tipps

Wenn die Zusammenarbeit unzumutbar wird: Was sind Gründe für eine fristlose Kündigung und wie sollten sich Arbeitgeber verhalten? Auch in einer schwierigen, spannungsgeladenen Situation stehen Fairness, Transparenz und Rechtskonformität an oberster Stelle. In diesem Artikel erfahren HR und Führungskräfte alles Wissenswerte zur fristlosen Kündigung.

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Ein harmonisches Arbeitsumfeld ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg eines Unternehmens. Doch manchmal kommt es vor, dass ein Mitarbeiter sein Verhalten so weit außerhalb der Normen bewegt, dass eine fristlose Kündigung unumgänglich wird. Um in dieser Situation angemessen zu handeln und die rechtlichen Aspekte zu verstehen, ist es wichtig, sich mit dem Konzept der fristlosen Kündigung vertraut zu machen.

In diesem Artikel gehen wir auf folgende Themen ein:

Fristlose Kündigung: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die fristlose Kündigung ist eine unmittelbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten.
  • Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 626 ff.
  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
  • Triftige Gründe für eine fristlose Kündigung sind beispielsweise Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, Mobbing oder sexuelle Belästigung.
  • Was Arbeitgeber beachten sollten: Klare und nachweisbare Kündigungsgründe, Anhörung des Mitarbeiters, schriftliche Kündigung, Einhaltung einer zweiwöchigen Frist ab Kenntnisnahme des Verstoßes, ggf. Information des Betriebsrats, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, Fairness und Respekt wahren.

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Was ist die fristlose Kündigung?

Die fristlose Kündigung, eine Form der außerordentlichen Kündigung, ist eine unmittelbare Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Einhaltung einer sonst üblichen Kündigungsfrist. Sie kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer erfolgen, allerdings nur aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen die jeweiligen arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine Frist ist dennoch einzuhalten: Sobald eine Seite Kenntnis über ein schwerwiegendes Fehlverhalten der anderen Seite gewinnt, muss innerhalb von zwei Wochen die fristlose Kündigung ausgesprochen sein – sonst ist sie anfechtbar.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten bei einer fristlosen Kündigung?

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine fristlose Kündigung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt, insbesondere in den §§ 626 ff. Diese Vorschriften definieren die Voraussetzungen, unter denen eine außerordentliche Kündigung zulässig ist, und legen die Anforderungen an den Kündigungsgrund fest.

Wo liegt der Unterschied zur ordentlichen Kündigung?

Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der eine Kündigungsfrist einzuhalten ist, tritt die fristlose Kündigung sofort in Kraft. Sie wird nur in Ausnahmefällen angewendet, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers oder -gebers so gravierend ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar erscheint.

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Wann und unter welchen Umständen ist eine fristlose Kündigung möglich?

Eine fristlose Kündigung ist nur unter bestimmten Umständen möglich, die allerdings nicht klar festgelegt sind. Urteile aus der Vergangenheit können bei der Einschätzung helfen. Grundsätzlich gilt: Es muss ein triftiger Grund für die sofortige Kündigung vorliegen. Wenn der Arbeitgeber die Beschäftigung sofort beenden will, muss er den Grund auf Anfrage nachweisen können – das Gleiche gilt auch für den Mitarbeiter, wenn dieser fristlos kündigen will.

Was sind triftige Gründe für eine fristlose Kündigung?

Triftige Gründe für eine außerordentliche Kündigung können unterschiedlich sein, aber sie umfassen in der Regel schwerwiegende Pflichtverletzungen oder Vertrauensbrüche. Dazu zählen in jedem Fall Mobbing, Betrug, grobe Beleidigungen oder (Verlangen von) Straftaten. Die Gründe müssen objektiv nachweisbar und erheblich genug sein.

Beispielhafte Gründe für die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber

  • Der Angestellte verweigert seine Arbeit, manipuliert Zeiterfassungsgeräte oder gibt falsche Arbeitszeiten an
  • Der Angestellte hat Vorgesetzte beleidigt oder äußert sich öffentlich abfällig über den Arbeitgeber
  • Der Angestellte hat Eigentum der Firma gestohlen, mutwillig beschädigt oder Gelder veruntreut
  • Der Angestellte hat ohne Erlaubnis des Arbeitgebers eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz oder gibt sensible Daten an die Konkurrenz weiter (Betriebsspionage)
  • Der Angestellte hat Kollegen oder Vorgesetzte sexuell belästigt oder gemobbt

Beispielhafte Gründe für die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Der Angestellte ist Opfer von Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung durch andere Mitarbeiter, Vorgesetzte oder den Arbeitgeber
  • Der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht nicht nach, sodass für den Angestellten am Arbeitsplatz keine Sicherheit vor Unfällen, Gewalt oder anderen Risiken besteht
  • Der Arbeitgeber verlangt vom Angestellten, eine Straftat zu begehen oder einen Betrug des Arbeitgebers zu verheimlichen
  • Der Arbeitgeber verweigert dem Angestellten offensichtlich und mit böser Absicht Erholung und Urlaub

Welche Regeln gelten für eine sofortige Kündigung während der Probezeit?

Auch während der Probezeit ist eine Kündigung von heute auf morgen nur unter Angabe triftiger Gründe wie der genannten möglich. Grundsätzlich ist es aber während dieser Phase leichter, eine schnelle Kündigung durchzusetzen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können auch ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis mit einer zweiwöchigen Frist beenden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zur fristlosen Kündigung bleiben aber gleich – egal ob während oder nach der Probezeit.

Wie sollten sich Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung verhalten?

Sollte ein Angestellter den Arbeitsvertrag fristlos kündigen, sind Geschäftsführer und HR-Fachkräfte gut beraten, sich ausführlich mit dem Grund dafür zu beschäftigen. Es gilt, die Situation ernst zu nehmen, das eigene Verhalten zu hinterfragen und ggf. andere beteiligte Mitarbeiter hinzuzuziehen. Womöglich sind Entlassungen oder umfassende Veränderungen nötig, um ein faires und gesundes Betriebsklima in der Zukunft zu gewährleisten.

Der Arbeitgeber selbst sollte beim Aussprechen einer fristlosen Kündigung äußerst vorsichtig vorgehen. Es ist wichtig, dass der Kündigungsgrund klar und nachweisbar ist. Wenn es nicht eindeutig ist, dass die Gründe vor Gericht als erheblich genug eingestuft werden können, ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und dem Mitarbeiter eine Mahnung auszusprechen.

Die wichtigsten Tipps für Arbeitgeber bei einer fristlosen Kündigung

  • Klare und nachweisbare Kündigungsgründe: Es ist entscheidend, dass die Kündigungsgründe klar definiert und objektiv nachweisbar sind, um die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung sicherzustellen.
  • Anhörung des Mitarbeiters: Bevor die Kündigung ausgesprochen wird, sollte der Mitarbeiter die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Stellung zu nehmen. Dies gewährleistet ein faires Verfahren und hilft, mögliche Missverständnisse aufzuklären.
  • Schriftliche Kündigung: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und die Gründe klar und deutlich benennen. Eine schriftliche Dokumentation ist wichtig, um den Nachweis über den Kündigungsgrund zu erbringen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
  • Einhaltung von Fristen: Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Einhaltung dieser Frist ist gesetzlich vorgeschrieben und stellt sicher, dass die Kündigung wirksam ist.
  • Information des Betriebsrats: Falls es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt, muss dieser vor der Kündigung informiert und angehört werden. Die Meinung des Betriebsrats sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden, um eine einvernehmliche Lösung anzustreben und mögliche Konflikte zu vermeiden.
  • Rechtliche Beratung: Es ist ratsam, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Konsequenzen und Risiken der fristlosen Kündigung abzuwägen. Ein erfahrener Rechtsberater kann dabei helfen, das Vorgehen zu planen und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.
  • Fairness und Respekt: Auch in schwierigen Situationen ist es wichtig, einen respektvollen Umgang zu wahren und die Würde des Mitarbeiters zu achten. Eine fristlose Kündigung sollte stets fair und transparent erfolgen, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu erhalten und das Betriebsklima nicht zu belasten.

Fazit

Die fristlose Kündigung ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um auf schwerwiegende Verstöße von Seiten der Arbeitnehmer angemessen zu reagieren. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden und ein faires Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Letztendlich sollten Führungskräfte und HR die fristlose Kündigung immer als letztes Mittel in Betracht ziehen, nachdem alle anderen möglichen Lösungsansätze erfolglos geblieben sind.

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