Der Jahreswechsel in der Entgeltabrechnung. Teil 2: Das müssen Sie im Steuerrecht beachten
Wie fast jedes Jahr ringen Bundesrat, Bundesregierung und Bundestag bis zuletzt um das Jahressteuergesetz. Im Detail sind noch viele Neuregelungen in der Abstimmung. Da das Jahressteuergesetz direkt nach dem finalen Beschluss des Bundestages in Kraft tritt, sollten Sie sich frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen – diese haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Kindergeld, Grundfreibetrag und Progression
Das Kindergeld soll 2017 um zwei Euro steigen. Das plant zumindest Finanzminister Wolfgang Schäuble. Die Chancen stehen gut, dass für das erste und zweite Kind 2017 jeweils 192 Euro, für das dritte Kind 198 Euro und für alle weiteren Kinder jeweils 223 Euro ausbezahlt werden. Ebenfalls erhöht wird der Kinderfreibetrag um 108 Euro auf 4.716 Euro. Auch der sogenannte Grundfreibetrag steigt. Steuerfrei bleiben demnach Bezüge bis 8.820 Euro (Verheiratete: 17.640 Euro), was einer Anhebung um 168 Euro entspricht. Die Steigerung des prozentualen Steuersatzes (Progression) wurde entsprechend angepasst.
Bürokratieentlastungsgesetz II
Für kleinere Betriebe wie Handwerker sind die Neuregelungen praktisch, die das zweite Bürokratieentlastungsgesetz bringt. Sie wirken sich auf verschiedene Gesetze, wie die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz aus.
Lohnwegweiser 2017
Alle gesetzlichen Änderungen zum Jahreswechsel 2017 auf einen Blick.
Steuermodernisierungsgesetz verlängert Steuererklärungsfristen
Die Finanzämter können mit diesem Gesetz die Steuerprüfung nun automatisch mit einem Computerprogramm durchführen. Wenn der Steuerpflichtige jedoch in einem Freitextfeld ergänzende Angaben macht oder es zu einer Abweichung zwischen den Angaben des Steuerpflichtigen und in den der Behörde vorliegenden Daten kommt, erfolgt weiter eine manuelle Prüfung. Die Fristen zur Abgabe einer Steuererklärung verlängern sich künftig auf den 31. Juli des Folgejahres. Die Steuerbescheide können die Finanzämter künftig generell auf elektronischem Wege beispielsweise mit Elster-Online übermitteln. Die Empfänger erhalten eine E-Mail, dass der Steuerbescheid übermittelt wurde. Wichtig für einen Widerspruch ist, dass der Bescheid drei Tage nach der E-Mail als zugestellt gilt und dann die vierwöchige Widerspruchsfrist anfängt.
Sachbezugswerte für Verpflegung steigen
Viele Unternehmen unterhalten für ihre Mitarbeiter Kantinen, die sie subventionieren oder gewähren einen Zuschuss zur Verpflegung oder gar Unterbringung. Diese Sachleistungen sind monetäre Vorteile, die bei der Sozialversicherung und der Lohnsteuer berücksichtigt werden müssen. Barbezüge für Unterkunft oder Verpflegung gelten immer als zu versteuernde Lohnbestandteile und sind dem Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Während die Sachwertbezüge für Unterkunft auf dem Niveau von 2016 verbleiben, steigen die für die Verpflegung an. Für Frühstück sind 51 Euro, Mittagessen und Abendessen je 95 Euro pro Monat als Sachwertbezug zu veranschlagen.
Änderungen bei Abgabenordnung gegen Manipulation von Kassen
Neben diesen Neuregelungen plant der Gesetzgeber für 2020 Änderungen der Abgabenordnung und hat ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ auf den Weg gebracht. Es betrifft Einzelhändler und Gastronomen, die in nächster Zeit ein neues Kassensystem anschaffen wollen. Grund für das neue Gesetz ist der Umstand, dass Kassendaten bis heute nach der Eingabe verändert oder gelöscht werden können. Ab 2020 sollen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Ziel ist, dass in Kassen künftig alle Barverkäufe einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar mit einer Einzelaufzeichnungspflicht organisiert werden. Sie sind auf einem Speichermedium zu sichern und müssen für eine Außenprüfung des Finanzamtes verfügbar sein.
Wie Unternehmen den Vorschriften-Dschungel meistern können
Natürlich kümmert sich die Buchhaltung um sämtliche Neuerungen, die der Gesetzgeber beschließt. Da der Jahreswechsel traditionell aber ohnehin viel Arbeit bedeutet, sollten Unternehmen nach Wegen suchen, diesen so entspannt wie möglich zu gestalten. Mit passenden Werkzeugen für die Entgeltabrechnung können beispielsweise einige graue Haare vermieden werden. Entsprechend zertifizierte Entgeltprogramme sorgen dafür, dass gesetzlichen Grundlagen nach Beschluss des Gesetzgebers pünktlich zur ersten Abrechnung im neuen Jahr umgesetzt sind. Ist Ihre aktuelle Lohnsoftware auf dem neusten Stand? Weitere Informationen finden Sie hier.
Alle Änderungen 2017 auf einen Blick
Im ersten Teil unserer kleinen Serie zum Jahreswechsel haben wir Sie über die Änderungen in der SV informiert.
In unserem Lohnwegweiser, den Sie sich hier kostenfrei downloaden können, finden Sie alle Änderungen auf einen Blick.