Corona-Hilfspakete 2021: Ein Update für den Mittelstand
Die Corona-Pandemie hält kleine und mittlere Unternehmen weiterhin in Atem. Am 19. Januar beschloss die Regierung, die aktuellen Einschränkungen bis zum 14. Februar zu verlängern und teilweise zu verschärfen. Für viele Selbständige und mittelständische Unternehmen ist das weiterhin mit besonderen Herausforderungen und finanziellen Einbrüchen verbunden. Welche Möglichkeiten an staatlicher Unterstützung gibt es in dieser anhaltenden Ausnahmesituation – und welche Neuerungen kommen dem Mittelstand zugute?
Corona-Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen – was hat sich geändert?
Wie lauten die neuen Beschlüsse, welche Fristen verlängern sich und wo liegen die Voraussetzungen für Mittelständler, Familienunternehmen und kleine Betriebe? Der Blick auf ein kurzes Update zu den aktuellen Finanzierungshilfen in Zeiten von Corona lohnt sich. Weitere Informationen und Anträge sind auf der offiziellen Homepage der Bundesregierung zu finden.
Überbrückungshilfe III: Mehr Geld für mehr Unternehmen
Eine Überbrückungshilfe konnten kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige und gemeinnützige Organisationen bereits Mitte 2020 beantragen, um Umsatzrückgänge zu mildern. Aktuell läuft die Verlängerung dieser Maßnahme, die Überbrückungshilfe II, für die Monate September bis Dezember 2020. Hier verlängert sich die Frist für Antragseinreichungen bis zum 31. März 2021. Außerdem beschloss die Regierung eine weitere Verlängerung in Form der Überbrückungshilfe III, die den Zeitraum Januar bis Juni 2021 umfasst. Diese ist jetzt noch vereinfacht und aufgestockt worden: Anspruch haben ab sofort alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro und einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent (in einem Monat im Vergleich zum Vorjahr 2019) – unabhängig von der Betriebsgröße und den individuellen Schließungszeiten. Die maximale monatliche Fördersumme steigt von 200.000 bzw. 500.000 auf 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen. Damit die betroffenen Unternehmen möglichst schnell die nötige Unterstützung erhalten, gibt es die Möglichkeit einer Abschlagszahlung, die 50 Prozent der beantragten Fördersumme beträgt. Am 26. Februar hat diese sich von bisher 400.000 auf 800.000 Euro verdoppelt. Das bedeutet konkret: Mehr Unternehmen kommen jetzt für eine höhere Förderung infrage. Die entsprechenden Anträge lassen sich mithilfe eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers, Buchprüfers oder Anwalts hier elektronisch erstellen und bis zum 31. August 2021 einreichen.
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Corona-November- und Dezemberhilfe: Mehr Flexibilität für Unternehmen
Wer von den bundesweiten Schließungen seit dem 2. November 2020 betroffen ist, hat Anspruch auf die November- und Dezemberhilfe: Sie besteht aus einem 75-prozentigen Zuschuss des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November und Dezember 2019. Neu ist: Die Höhe der Fördersumme ist nicht mehr nur vom Umsatz im November und Dezember 2019 abhängig, sondern jetzt auch von der gewählten Beihilferegelung. Demnach können Unternehmen selbst entscheiden, auf welchen Beihilferahmen sie sich beziehen und die Unterstützung wirtschaftlich bestmöglich ausschöpfen: Zum Beispiel dürfen sie laut Schadensausgleichsregelung nicht nur Verluste geltend machen, sondern auch entgangene Gewinne. Zudem sind auch hier die Höchstbeträge gestiegen: von 800.000 auf 1,8 Millionen Euro bei der Kleinbeihilfe und von 3 Millionen auf 10 Millionen bei der Fixkostenhilfe. Informationen zum Antragsverfahren gibt es hier. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, kann noch bis zum 30. Juni eine Änderung unter den neuen Voraussetzungen erbitten und somit ebenfalls von den Neuerungen profitieren.
Lockdown und Finanzierunghilfen gehen Hand in Hand
Mit den ergänzten und verlängerten Einschränkungen zur Eindämmung der Pandemie erweitern sich also auch die wirtschaftlichen Hilfen im Mittelstand. Wer Anspruch auf die entsprechenden Zuschüsse hat, sollte diese auch nutzen: In den meisten Fällen ist keine Rückzahlung nötig. Die Zuschüsse sind dabei nicht die einzigen unterstützenden Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft: Hier sind weitere konkrete Tipps zu finden, wie Unternehmen von den Konjunkturpaketen profitieren. Die Bundesregierung scheint außerdem erkannt zu haben, dass ein Großteil kleiner und mittlerer Betriebe im Rahmen der aktuellen Vorschriften einbüßt und hat daher die Bedingungen für Ansprüche in vielen Fällen gelockert. Das Einreichen einer Anfrage funktioniert meist digital – am besten mit externer, professioneller Unterstützung durch einen Steuerberater, Buchhalter oder sonstigen Experten.