HR-Management und Lohnbuchhaltung

Arbeitsverhältnisse: Arten, Rechte und Pflichten

In der heutigen Arbeitswelt ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen zu kennen, die unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringen. Dieser Blogbeitrag bietet einen Überblick über die gängigen Arbeitsverhältnisse und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen.

Gut strukturierte und gesunde Arbeitsverhältnisse gehören zu den Schlüsselfaktoren zu einem erfolgreichen und produktiven Unternehmen. Doch was genau macht ein Arbeitsverhältnis aus? Welche Arten gibt es und welche Rechte und Pflichten haben die Beteiligten? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick und fasst die wichtigsten Informationen zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Ein Arbeitsverhältnis ist ein vertragliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das die Arbeitsleistung gegen Vergütung regelt.
  • Es gibt verschiedene Arten von Arbeitsverhältnissen wie etwa das befristete und das unbefristete Arbeitsverhältnis, Teilzeit- und Vollzeitmodelle, Leiharbeit und mehr. Diese unterscheiden sich vor allem in der Befristung, Arbeitszeit und den grundsätzlichen Rahmenbedingungen zur Tätigkeit des Arbeitnehmers.
  • Ein Arbeitsverhältnis beginnt mit einem Arbeitsvertrag und endet in der Regel durch Kündigung, Ablauf der Befristung oder Aufhebungsvertrag.
  • Wesentliche Inhalte eines Arbeitsvertrags sind die Arbeitszeit, die Vergütung, der Urlaubsanspruch und die Kündigungsfristen.
  • Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf Vergütung und sichere Arbeitsbedingungen und verpflichtet sich im Gegenzug zur ordnungsgemäßen Arbeitsleistung.
  • Der Arbeitgeber hat dementsprechend ein Recht auf die Arbeitsleistung und verschiedene Pflichten, unter anderem zur Zahlung des Lohns und Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften.
  • Vertrauen, Respekt, klare Kommunikation, faire Vergütung und Work-Life-Balance sind für ein gesundes Arbeitsverhältnis entscheidend.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsverhältnis: Definition

Ein Arbeitsverhältnis ist ein vertragliches Verhältnis zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei dem der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen, und der Arbeitgeber im Gegenzug zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet ist. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit und regelt die Bedingungen, unter denen die Arbeit erbracht wird.

Welche Arten von Arbeitsverhältnissen gibt es?

Arbeitsverhältnisse können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, die sich in ihrer rechtlichen und praktischen Ausgestaltung unterscheiden. Zu den gängigsten Arten gehören die folgenden:

Das unbefristete Arbeitsverhältnis

Das klassische, unbefristete Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Zeit angelegt und endet somit erst durch eine Kündigung durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer oder durch einen Aufhebungsvertrag. Es bietet sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer somit langfristige Planungssicherheit.

Das befristete Arbeitsverhältnis

Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist zeitlich begrenzt und endet automatisch mit dem Ablauf der vereinbarten Frist. Es wird häufig für Projektarbeiten oder zur Überbrückung von Personalausfällen eingesetzt. Wichtig ist, dass die Befristung schriftlich festgehalten wird, sonst ist das Arbeitsverhältnis automatisch ein unbefristetes. Außerdem gilt grundsätzlich: Wenn es keinen besonderen Grund für die Befristung gibt, kann das Unternehmen das Arbeitsverhältnis nicht beliebig oft für einen befristeten Zeitraum verlängern – sondern maximal dreimal. Das dient dem Schutz und der Planungsmöglichkeit des Arbeitnehmers.

Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnisse

Arbeitsverhältnisse unterscheiden sich auch darin, für wie viele Stunden ein Mitarbeiter beschäftigt ist. Ein Vollzeitarbeitsverhältnis umfasst in der Regel eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 bis 40 Stunden. Teilzeitarbeitsverhältnisse sind dagegen alle Arbeitsverhältnisse, bei denen die regelmäßige Arbeitszeit unterhalb der Vollzeitarbeitszeit liegt. Normalerweise gibt es in jedem Unternehmen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitarbeitsplätze.

Leiharbeit

Bei der Leiharbeit, auch Zeitarbeit genannt, stellt ein Zeitarbeitsunternehmen seine Mitarbeiter einem Dritten (Entleiher) zur Verfügung. Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Arbeitnehmer. Der Entleiher übt jedoch das Weisungsrecht aus und integriert den Arbeitnehmer in seine Arbeitsorganisation. Leiharbeit bietet Flexibilität, birgt aber auch Herausforderungen hinsichtlich der Integration und Motivation der Leiharbeitnehmer.

Ruhende Arbeitsverhältnisse

Einen besonderen Fall bildet das ruhende Arbeitsverhältnis. Dieses besteht weiter, ohne dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet. Das kann durch Elternzeit, Pflegezeit oder eine längere Krankheit bedingt sein. Während dieser Zeit ruht die Pflicht zur Arbeitsleistung, und der Arbeitnehmer erhält in der Regel keine Vergütung, behält jedoch wichtige arbeitsrechtliche Schutzrechte, wie z. B. den Kündigungsschutz.

Faktische Arbeitsverhältnisse

Besondere Vorsicht ist beim faktischen Arbeitsverhältnis geboten: Dabei handelt es sich nämlich um ein fehlerhaftes Arbeitsverhältnis. Es liegt vor, wenn die tatsächliche Arbeitssituation von der vertraglichen Regelung abweicht oder gar kein formeller Vertrag existiert, aber eine Arbeitsleistung erbracht und eine Vergütung gezahlt wird. Es ist also Fakt, dass ein Arbeitsverhältnis besteht, dieses ist aber aufgrund der Fehler anfechtbar. Dann kann der Vertrag als nichtig eingestuft werden – übrigens auch rückwirkend. Wer sich ausführlich informiert und die eigenen Arbeitsverträge rechtlich prüfen lässt, ist auf der sicheren Seite.

Das wirft die Fragen auf: Welche Punkte gehören in einen rechtssicheren Arbeitsvertrag und in welchen Fällen kann es zur Anfechtung kommen?

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Beginn und Ende eines Arbeitsverhältnisses

Der Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird durch den Abschluss des Arbeitsvertrages markiert. Dieser Vertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest und enthält in der Regel Angaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen.

Das Ende eines Arbeitsverhältnisses kann auf verschiedene Weise eintreten: durch Zeitablauf bei befristeten Verträgen, durch ordentliche oder außerordentliche Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag.

Was gehört in den Arbeitsvertrag?

Ein Arbeitsvertrag sollte klar und umfassend formuliert sein und mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsort
  • Vergütung und Zusatzleistungen
  • Arbeitszeit
  • Urlaub
  • Kündigungsfristen

Wann gilt ein Arbeitsvertrag als nichtig?

Unter bestimmten Umständen ist ein Arbeitsvertrag anfechtbar, wenn bei seiner Entstehung bestimmte Fehler aufgetreten sind. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, was die Anfechtung des Arbeitsvertrages rechtfertigen kann:

  • Irrtum: Eine Partei unterlag bei Vertragsabschluss einem wesentlichen Irrtum und wäre den Vertrag ohne diesen Irrtum nicht eingegangen.
  • Täuschung: Der Vertrag ist nur aufgrund einer sog. arglistigen Täuschung zustande gekommen, z. B. wegen falscher Angaben über die Qualifikation oder berufliche Erfahrung des Arbeitnehmers.
  • Drohung: Der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist unter Androhung von Gewalt oder anderen unzulässigen Mitteln zum Vertragsabschluss gezwungen worden.
  • Sittenwidrigkeit: Der Vertrag verstößt „gegen die guten Sitten“, weil er unfaire oder ausbeuterische Klauseln enthält.

Hat eine Vertragspartei den Arbeitsvertrag aus einem dieser Gründe erfolgreich angefochten, dann gilt er im Nachhinein als nichtig: Es hat nur ein faktisches Arbeitsverhältnis bestanden, der Vertrag hat aber rechtlich nie bestanden. Ein gründliches Verständnis der Anfechtbarkeit von Arbeitsverträgen ist für Personalmanager, Geschäftsführer und Führungskräfte von großer Bedeutung, um rechtliche Risiken zu minimieren und faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Wie funktioniert eine rechtssichere Kündigung?

Auch eine rechtssichere Kündigung muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Dazu gehören die Schriftform und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Bei einer ordentlichen Kündigung müssen zudem betriebs-, personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers möglich.

Recht, Pflicht und Kür

Wozu ist der Arbeitnehmer berechtigt und verpflichtet?

Der Arbeitnehmer hat im Allgemeinen das Recht auf eine angemessene Vergütung, Urlaub, sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen. Er ist im Gegenzug dazu verpflichtet, seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß zu erbringen, die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen und die betriebliche Ordnung einzuhalten.

Der Arbeitnehmer hat ein Recht auf

  • eine angemessene und rechtzeitige Bezahlung.
  • bezahlten Erholungsurlaub gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
  • einen sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplatz.
  • Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit.
  • Informationen über seine wesentlichen Arbeitsbedingungen.
  • ein Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

… und ist im Gegenzug verpflichtet,

  • die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
  • den Weisungen des Arbeitgebers im Rahmen des Weisungsrechts zu folgen.
  • die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und ihm nicht zu schaden.
  • über betriebliche Angelegenheiten zu schweigen.
  • den Arbeitgeber bei Krankheit unverzüglich zu informieren und ein Attest vorzulegen, wenn erforderlich.
  • während des Arbeitsverhältnisses keine konkurrierenden Tätigkeiten auszuüben.

Wozu ist der Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet?

Entsprechend ist der Arbeitgeber berechtigt, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers zu bestimmen und Weisungen zu erteilen. Dabei muss er seiner Pflicht nachkommen, den Lohn zu zahlen, die Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten und die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers zu achten.

Der Arbeitgeber hat ein Recht auf

  • das Erteilen von Anweisungen zur Ausführung der Arbeit und zum Verhalten am Arbeitsplatz.
  • die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers.
  • Eine verhältnismäßige Kontrolle und Überwachung der Arbeitsleistung.
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen.

… und ist im Gegenzug verpflichtet,

  • das vereinbarte Arbeitsentgelt pünktlich und vollständig zu zahlen.
  • für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen.
  • den gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Urlaub zu gewähren.
  • die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer zu achten und vor Mobbing und Diskriminierung zu schützen.
  • alle Arbeitnehmer gleich zu behandeln.
  • die Sozialversicherungsbeiträge anzumelden und zu zahlen.
  • dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen.

Was macht ein gesundes Arbeitsverhältnis aus?

Darüber hinaus basiert ein gesundes Arbeitsverhältnis auf Vertrauen, gegenseitigem Respekt und einer klaren Kommunikation. Dazu gehören faire Vergütung, angemessene Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten und eine ausgewogene Work-Life-Balance. Das hat für beide Seiten Vorteile, denn ein gutes Betriebsklima fördert die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter und trägt so maßgeblich zum Erfolg des Unternehmens bei.

Fazit

Ein gutes Verständnis der verschiedenen Arten von Arbeitsverhältnissen sowie der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist unerlässlich für die Gestaltung erfolgreicher und nachhaltiger Arbeitsbeziehungen. Indem Personalmanager, Geschäftsführer und Führungskräfte die beschriebenen Punkte beachten, können sie die Weichen für eine produktive und harmonische Zusammenarbeit stellen.

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