Altersvorsorge für Freelancer
Wenn Sie freiberuflich arbeiten, stellen sich viele Fragen neu und vor allem anders als bei Angestellten. Eine lebensstandardsichernde und tragfähige Lösung sollten Sie für Ihre Altersvorsorge in jedem Fall entwickeln. Denn ohne eine Rente und Vermögen sieht das Alter trist aus; Armut droht, die auch von der gesetzlichen Grundsicherung in Höhe knapp über Hartz IV-Leistungen nicht annähernd aufgefangen wird. Je nach dem, welche Tätigkeiten Sie und für wen anbieten, könnten Sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Aber auch dann müssen Sie zusätzlich vorsorgen, weil die staatlichen Rentenleistungen immer weiter reduziert werden.
Rentenversicherung 60 Monate zahlen für Regelaltersrente
Generell können Sie als Freelancer freiwillig in die gesetzlichen Rentenkassen einzahlen. Wenn Sie zuvor schon lange dort eingezahlt haben, kann es sinnvoll sein, dies fortzusetzen. Bedenken Sie aber, dass Sie dann auch die Arbeitgeberbeiträge selber finanzieren müssen, um auf eine halbwegs anständige Rentenhöhe nach 45 Beitragsjahren zu kommen. Wenn Sie bisher weniger als 60 Monate aufgrund eines Angestelltenverhältnisses in die Rente einzahlten, sollten Sie unbedingt weiter freiwillig einzahlen. Denn erst nach vollen fünf Jahren Beitragszeit erwerben Sie einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente sowie die spätere Regelaltersrente. Allerdings darf in dieser Zeit keine Lücke entstehen. Wichtig ist für Mütter, dass sie auch ihre Erziehungszeiten einberechnen. So kann es sich beispielsweise lohnen, Beiträge nachzuzahlen, um zusammen mit den Erziehungszeiten für die Kinder bereits die 60 Monate voll zu bekommen.
Beitragshöhe frei wählbar
Als freiwillig Versicherter können Sie die Anzahl und Höhe der Beiträge selbst festlegen. Pro Kalenderjahr können Sie von einem bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindestbetrag (2014 sind das 85,05 Euro pro Monat) bis zum Höchstbeitrag (2014 sind dies 1.124,55 Euro pro Monat) frei wählen. Die Rentenversicherer haben in fast jeder Stadt eine Beratungsstelle. Wenn Sie also die Selbstständigkeit planen, sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen, damit Sie Ihre Ansprüche sichern.
Künstler und Publizisten erhalten einen Zuschuss
Einen Sonderfall der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Künstlersozialkasse (KSK) dar, die nur Künstlern (Grafiker, Musiker, Schauspieler) und Publizisten (Journalisten aber auch PR-Experten) offensteht. Dann sind Künstler aber auch pflichtversichert, wenn sie von der KSK anerkannt sind. Allerdings müssen die Auftraggeber eine Umlage auf alle gezahlten Honorare an die KSK abführen. Aktuell sind dies 3,9 Prozent auf die Nettohonorare, die jeweils im Voraus zu entrichten sind. Daraus bezahlt die KSK dann einen Arbeitgeberanteil an Ihre Kranken- und Renten- sowie Pflegeversicherung. Wenn Sie mit Ihrer Dienstleistung unter das KSK-Gesetz fallen, müssen Sie einen Antrag für die Aufnahme stellen. Und wenn Sie aufgenommen wurden ist es ratsam, wenn Sie Ihren Auftraggebern dies bei Ihrem ersten Auftrag bereits mitteilen. Vor allem wenn Sie dauerhaft von einem Unternehmen beauftragt werden, kommt dieses um die KSK-Abgabe nicht herum. Die Vorteile und Nachteile der Künstersozialkasse haben wir Ihnen hier im Blogbeitrag zusammengefasst.
Altersvorsorgebeiträge gehören in Ihre Preiskalkulation
Immer sinnvoll ist, eine gemischte Strategie zu verfolgen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Versorgungswerke (Journalisten) mit günstigen Produkten. Vor allem gut verdienende Freiberufler können auf die gesetzliche Rentenversicherung auch verzichten. Dann aber müssen Sie Ihren Vermögensaufbau selber managen. Die klassische Lebensversicherung hat in der Niedrigzinsphase ihre Attraktivität eingebüßt. Nur noch 1,75 Prozent gesetzlicher Garantiezins bringen nur noch bescheidene Renditen. Je höher die versprochene Rendite mit freien Finanzprodukten ist, desto höher ist auch das Risiko. Attraktiv kann eine selbstgenutzte Immobilie sein. Aktien oder Fonds müssen Sie in der Regel aktiv verfolgen und regelmäßig umschichten. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Preiskalkulation berücksichtigen.