Steueridentifikationsnummer: einfach erklärt
Die Steueridentifikationsnummer ist ein zentrales Instrument des deutschen Steuersystems und wird seit 2008 allen Bürgern automatisch zugeteilt. Sie ist wichtig für die eindeutige Identifikation im Steuerwesen und spielt eine zentrale Rolle in einer Vielzahl von steuerlichen und administrativen Prozessen, von der Steuererklärung über Bankgeschäfte bis hin zu Anträgen auf staatliche Leistungen.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Steuer-ID funktioniert, wo sie zu finden ist, und welche Unterschiede es zu anderen Steuernummern gibt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Steueridentifikationsnummer?
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine individuelle, elfstellige und lebenslang gültige Nummer, die jeder Bürger in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Geburt oder der Anmeldung in Deutschland zugeteilt bekommt. Sie ändert sich auch bei einer Heirat oder einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht.
Diese persönliche Identifikationsnummer (IdNr.) dient der eindeutigen Identifikation im deutschen Steuersystem und wird für alle steuerlichen Angelegenheiten verwendet, wie z.B. bei Steuererklärungen, Mitteilungen und Anträgen gegenüber den Finanzbehörden.
Die Steuer-ID erleichtert die Verwaltung und Überprüfung von Steuerdaten, hilft bei der Verhinderung von Steuerhinterziehung und ermöglicht eine effiziente Bearbeitung von Steuerdokumenten und -anträgen. Auch Kranken- und Rentenkassen sowie Banken nutzen die Steueridentifikationsnummer, wenn es um Steuerangelegenheiten geht.
Wo ist die Steueridentifikationsnummer zu finden?
Das BZSt teilt die Steuer-ID seit 2008 jedem Bürger mit der Geburt oder dem Umzug nach Deutschland mit. Wer das Mitteilungsschreiben nicht mehr finden kann, findet die Steueridentifikationsnummer zum Beispiel in
- der Lohnsteuerabrechnung des Arbeitgebers,
- dem letzten Einkommensteuerbescheid oder
- einem Schreiben des Finanzamtes.
Steuer-ID: Wofür benötigt man eine Steueridentifikationsnummer?
Die Steueridentifikationsnummer wird in verschiedenen Situationen verwendet, um steuerliche und administrative Prozesse zu vereinfachen:
- Steuererklärungen und Steuerbescheide: Die Steuer-ID wird bei jedem Austausch mit dem Finanzamt und in Steuerbescheiden genutzt, um die individuellen Steuerdaten korrekt zuzuordnen.
- Bankgeschäfte: Bei der Eröffnung von Konten sowie für Freistellungsaufträge müssen Bankkunden ihre Steuer-ID angeben. Dies erleichtert die Zuordnung von Kapitalerträgen und hilft, Steuerhinterziehung zu vermeiden und das Überschreiten des Sparerpauschbetrages schneller festzustellen.
- Anträge auf staatliche Leistungen: Bei Anträgen auf Kindergeld, Elterngeld oder andere staatliche Leistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld ist die Angabe der Steuer-ID erforderlich, um Doppelzahlungen zu verhindern und die Bearbeitung zu beschleunigen. Beim Kindergeld ist bspw. auch die Steuer-ID des Kindes notwendig.
- Arbeitgeber: Bei der Meldung als lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer muss die persönliche Identifikationsnummer ebenfalls angegeben werden, damit die Lohnsteuer korrekt zugeordnet und abgeführt werden kann.
Insgesamt sorgt die Steuer-ID dafür, dass steuerliche und administrative Vorgänge effizient und sicher abgewickelt werden können.
Verlorene Steueridentifikationsnummer wiederbekommen
Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer verloren oder noch kein Schreiben mit der IdNr. erhalten haben, können Sie diese auf verschiedenen Wegen erneut anfordern. Hier ist eine detaillierte Anleitung, wie Sie vorgehen können:
- Online-Antrag: Wenn Sie die Steuer-ID nicht in Ihren Dokumenten finden, können Sie sie online anfordern. Gehen Sie dazu auf die Website des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), füllen Sie das Eingabeformular mit Ihren Daten vollständig aus und schicken Sie es ab.
- Anfrage per Email: Sie können auch per E-Mail eine erneute Mitteilung der Steueridentifikationsnummer beantragen. Senden Sie dazu eine E-Mail an [email protected] und machen Sie folgende Angaben: vollständiger Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Straße und Hausnummer, PLZ sowie Ort.
- Anfrage per Post: Wenn Sie den postalischen Weg bevorzugen, schreiben Sie einen formlosen Brief an das Bundeszentralamt für Steuern. Inkludieren Sie hier ebenfalls Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Ihre aktuelle Adresse und erwähnen Sie, dass Sie Ihre elfstellige Identifikationsnummer erneut zugeschickt bekommen möchten.
Wichtig: Die Steuer-ID wird Ihnen aus Datenschutz- und Sicherheitsgründen immer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift zugestellt, unabhängig davon, ob Sie den Antrag online, per E-Mail oder per Post gestellt haben. Die Bearbeitung kann einige Tage bis Wochen dauern, je nach Auslastung der Behörden.
Unterschiede zwischen den Steuernummern
Hin und wieder kommt es vor, dass die Begriffe Steueridentifikationsnummer, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer synonym verwendet werden. Das ist jedoch nicht korrekt, da jede dieser Nummer für einen anderen Zwecke gebraucht wird. Es ist wichtig, die Unterschiede zu kennen, um sie korrekt verwenden zu können.
Im Folgenden werden die drei Nummer deshalb miteinander verglichen:
Kriterium | Steueridentifikationsnummer | Steuernummer | Umsatzsteuer-ID |
Länge und Format | 11-stellig, rein numerisch | 13-stellig, rein numerisch, durch Schrägstriche getrennt | Bis zu 14 Stellen, beginnt mit „DE“ + 9-12 Zahlen |
Zweck | Identifikation von Bürgern für alle steuerlichen Zwecke | Zuordnung der Steuererklärung und Abwicklung von Steuerzahlungen | Ermittlung der Umsatzsteuer und Vermeidung von Doppelbesteuerung |
Lebenslange Gültigkeit? | Ja | Nein, kann sich bei Umzug, Heirat oder Zuständigkeitswechsel ändern | Solange die Umsatzsteuerpflicht besteht |
Geltungsbereich | Deutschlandweit | Regional | EU-weit |
Anwendungsbereich (Beispiele) | Einkommensteuer, staatliche Leistungen, Bankgeschäfte | Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Erbschaftsteuer | Innergemeinschaftlicher Handel, Rechnungsstellung im EU-Raum |
Erhalt | Automatisch bei Geburt oder Anmeldung in D | Bei Eröffnung einer steuerlichen Akte durch das Finanzamt | Auf Antrag bei der zuständigen Finanzbehörde |
Ausgegeben durch | Bundeszentralamt für Steuern | Finanzamt | Bundeszentralamt für Steuern |
Verwendung durch | Privatpersonen, Banken, Behörden | Privatpersonen, Unternehmen | Unternehmen, Selbstständige |
Beispielanwendung | Kontoeröffnung, Beantragung Kindergeld | Abrechnung der Gewerbesteuer | Rechnungen für EU-Geschäfte |