Abschreibung vs. GwG – Wann lohnt sich was?
Anlagevermögen richtig abschreiben
Alles was Sie zur Aufrechterhaltung Ihres Geschäftsbetriebs brauchen, können Sie als Betriebsausgaben absetzen, also vom Gewinn abziehen. Das senkt die Steuerlast. Allerdings hat der Fiskus für die Absetzbarkeit von langlebigen Gebrauchsgütern Regeln definiert, wie Sie Ihre Ausgaben geltend machen dürfen. Bei Gebrauchsgütern handelt es sich um Werte, die je nach Nettoeinkaufspreis im Anlagevermögen zu verzeichnen sind. Da Sie in der Regel mehrere Jahre im Gebrauch sind, dürfen sie nicht im selben Wirtschaftsjahr komplett abgeschrieben werden. Vielmehr gilt die „Absetzung für Abnutzung” (AfA) entlang der vom Finanzministerium herausgegebenen Listen (AfA-Listen), über welchen Zeitraum anteilig abgeschrieben werden darf. Das gilt jedoch nicht für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Diese können Sie bei einem Netto-Anschaffungspreis bis 410 Euro im Anschaffungsjahr komplett absetzen. Wie Sie mit den AfA- und GWG-Regeln ihre Abschreibung gestalten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Jahresabschluss im Unternehmen
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Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?
GWG sind Gebrauchsgüter, die selbständig nutzbar sind und bestimmte netto Anschaffungskosten nicht überschreiten. Im Jahr 2016 liegt die Grenze bei 410 Euro Netto-Einkaufspreis, also ohne Mehrwertsteuer. Das Kriterium selbständig besagt, dass das Ding alleine nutzbar ist. So zählt ein Bürostuhl als alleine nutzbar. Aber schon ein Monitor oder Drucker ist nur mit einem PC nutzbar. Nicht aber ein Multifunktionsdrucker mit Fax-Funktion. Dieser erfüllt das Kriterien alleine nutzbar. Bei Anschaffungskosten unter 150 Euro sind Gebrauchsgüter nicht zu inventarisieren. Bei Kosten zwischen 150 und 410 Euro sind sie in der Inventarliste zu verzeichnen.
Drei Möglichkeiten der Abschreibung
Abhängig vom Netto-Einkaufspreis bieten sich Ihnen drei Möglichkeiten für die Abschreibung. Güter mit einem Netto-Einkaufspreis bis 150 Euro dürfen Sie sofort komplett abschreiben. Bei Anschaffung zu einem Preis zwischen 150,01 Euro und 410 Euro können Sie sofort abschreiben oder sie in einen Sammelposten mit anderen GWG verbuchen. Wir sehen gleich in einem Beispiel, warum dies durchaus attraktiv sein kann und Sie immer berechnen sollten, mit welcher Variante Sie mehr absetzen können. Denn auch Güter, die eigentlich keine GWG sind und maximale Anschaffungskosten bis 1.000 Euro verursacht haben, können Sie ebenfalls in einen Sammelposten packen und diesen dann auf fünf Jahre abschreiben.
Kaufpreis ohne MwSt. | mindestens 150 Euro | 150,01 bis 410 Euro | 410,01 bis 1.000 Euro |
---|---|---|---|
Absetzbarkeit | sofort komplett absetzbar | sofort komplett absetzbar oder in einem Sammelposten | Überführung in einen Sammelposten / Abschreibung über fünf Jahre |
Inventarisieren | nicht erforderlich | Inventarisieren | keine Inventarisierung |
Wie eingangs bereits erwähnt, gelten für die Abschreibung die AfA-Listen des Bundesfinanzministeriums. Diese definieren für verschiedene Güter unterschiedlich lange Abnutzungs- und damit Abschreibungszeiträume. Büromöbel sind beispielsweise über 13 Jahre abzuschreiben, Computer und Smartphones über drei Jahre. Neufahrzeuge müssen über fünf Jahre linear abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass jedes Jahr ein Fünftel des Kaufpreises als Betriebsausgabe abgezogen werden darf. Gerade für Büromöbel ist die Abschreibungsdauer eine Zumutung. Hier sollten Sie dann im Anschaffungsjahr über einen Sammelposten nachdenken.
Beispielrechnung Sammelposten
Sie kaufen Büromöbel für Ihre Mitarbeiter. Die sechs Bürostühle kosten jeweils 350 Euro. Sie könnten die Anschaffungskosten sofort abschreiben. Sie kaufen aber auch noch sechs Schreibtische zum Preis von jeweils 550 Euro und sechs Regale zu jeweils 1.000 Euro. Diese müssten Sie dann 13 Jahre zu einem Dreizehntel des Anschaffungspreises abschreiben. Wenn Sie jedoch bei Ihrem Büromöbellieferanten darum bitten, dass alle Gegenstände mit ihrem Netto-Einkaufspreis einzeln ausgewiesen werden, könnten Sie einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre abzuschreiben wäre.
Anschaffungskosten | Abschreibung im Anschaffungsjahr getrennt | Sammelposten, Abschreibung in fünf Jahren | |
---|---|---|---|
Bürostühle | 900 | 900 | 180 |
Schreibtische | 3300 | 254 | 660 |
Regale | 6000 | 462 | 1200 |
Summe | 10200 | 1616 | 2040 |
Fazit
Die Möglichkeit von Sammelposten kann sich also auszahlen. Wichtig ist nur zu wissen, dass dann alle GWG mit Anschaffungskosten zwischen 150 und 1.000 Euro in einem Wirtschaftsjahr in den Sammelposten gebucht werden müssen. Und ebenso gilt, dass ein einmal gebildeter Sammelposten komplett über fünf Jahre abgeschrieben werden muss. Also auch unabhängig davon, ob eines der Güter vorzeitig kaputt geht. Bei einem Verkauf muss der Erlös im Wirtschaftsjahr als Einnahme verbucht werden, die Abschreibung des Sammelpostens läuft dabei unverändert weiter.