Recht, Steuern und Finanzen

Steuerfristen: Aufpassen bei Terminen für Unternehmenssteuern

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Klein- oder Einzelunternehmer, GbRs oder GmbHs: Alle müssen Unternehmenssteuern zahlen. Doch welche Steuern sind Pflicht und wann werden sie fällig? Wir geben einen Überblick über die Steuerfristen von Unternehmen.

Steuermodernisierungsgesetz

Seit 2018 gelten die verlängerten Abgabefristen des Steuermodernisierungsgesetzes, die Unternehmen etwas mehr Luft verschaffen. Allerdings gibt es auch einige Verschärfungen bei den Säumniszuschlägen.

Damit Sie Säumniszuschläge möglichst vermeiden und Ihre Liquidität nicht durch überraschende Forderungen strapaziert wird, ist eine Übersicht für Ihren Weg durch den Steuerdschungel entscheidend. Zur Beachtung der Steuerfristen sind aber auch ein paar sehr knappe Hinweise zu den Steuern, die zu zahlen sind, sicher hilfreich.

Checkliste: Steuern und Fristen für Unternehmen

Wir geben in der Checkliste eine Übersicht, wann welche Steuern fällig werden.

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Wer zahlt welche Unternehmenssteuern

Freiberufler und kleine Personengesellschaften zahlen lediglich Einkommensteuer und keine Gewerbesteuer, wenn sie kein Gewerbe angemeldet haben. Wer ein Kleingewerbe mit weniger als 17.500 Euro Gewinn betreibt, kann sich auch von der Umsatzsteuer befreien lassen. Er muss keine Umsatzsteuer von seinen Kunden erheben und entsprechend nichts abführen. Das ist eine administrative Erleichterung, denn Gewerbetreibende müssen die Umsatzsteuer selbst ermitteln und unaufgefordert zahlen. Sollten Sie Arbeitgeber sein, gilt das Gleiche für die Lohnsteuer und Sozialabgaben. Wer freiberufliche Texter oder Grafiker beschäftigt, muss am 10. jedes Monats auch die Abgaben an die Künstlersozialkasse (KSK) leisten. Die Körperschaftssteuer zahlen übrigens lediglich Kapitalgesellschaften wie GmbHs auf ihren Gewinn.

Ein Leitfaden für Steuerfristen im Unternehmen

Wir haben die wichtigsten Termine in Sachen Unternehmenssteuern für Sie zusammengestellt. Dabei sind auch Schonfristen möglich, beachten Sie jedoch auch Ihre Zahlungsweise! Ein Scheck bspw. muss 3 Tage vor Fälligkeitstermin eingereicht sein. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, suchen Sie sich bei den Melde- und Zahlungsterminen die Steuern raus, die Sie betreffen, beachten Sie Ihr Zahlungsmittel und tragen Sie diese am besten in Ihren Kalender ein.