Der Hebesatz ist ein Begriff aus dem Bereich des Gemeindesteuerrechts. Es handelt sich dabei um einen Faktor. Mit seiner Hilfe ermitteln die Gemeinden, wie viel Gewerbesteuer ein Unternehmer zu bezahlen hat bzw. wie hoch die Steuerschuld von Grundstückseigentümern anzusetzen ist.
Arten von Hebesätzen
Es lassen sich drei Arten des Hebesatzes unterscheiden:
- Grundsteuer A: gültig für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe
- Grundsteuer B: gültig für andere Grundstücke
- Gewerbesteuer: gültig für Gewerbetreibende
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Höhe des Hebesatzes
Er variiert von Gemeinde zu Gemeinde und liegt überwiegend zwischen 250 und 500 Prozent. Vereinzelte Kommunen verlangen sogar deutlich höhere Sätze. Häufig ist er umso höher, je besser die Infrastruktur vor Ort ausgebaut ist. Deshalb findet sich in Großstädten meist ein deutlich höherer Hebesatz als in den umliegenden Kommunen.
Obwohl der Hebesatz eigentlich Sache der Gemeinden ist, gibt es von bundesrechtlicher Seite eine Vorgabe: Er muss mindestens 200 Prozent betragen, damit keine Gewerbesteueroasen gebildet werden. Nach oben hin gibt es jedoch keine Grenze. Als Spitzenreiter wurde die Gemeinde Enzklösterle im Schwarzwald bekannt, die für die Grundsteuer einen Hebesatz von 1.800 Prozent erhebt.
Festlegung des Hebesatzes
Durch ihn kann jede deutsche Gemeinde selbst steuern, wie hoch ihre kommunalen Einnahmen ausfallen. Diese Freiheit ist allerdings ein zweischneidiges Schwert: Ein hoher Hebesatz sichert den Gemeinden einerseits hohe Einnahmen. Andererseits macht er den Standort für Unternehmer, Landwirte und andere Grundstückseigentümer weniger attraktiv. Durch einen niedrigen Hebesatz sind die Einnahmen zunächst geringer. Der Standort wird allerdings für Unternehmer interessanter, was zusätzliche Steuerzahlungen nach sich ziehen kann.
Die Gemeinde beschließt jährlich im Rahmen der Haushaltssitzung für das kommende Jahr den Hebesatz in der Grund- und Gewerbesteuer. Der Satz kann also nach Bedarf jedes Jahr nach oben oder unten angepasst werden.
Korrekte Anwendung des Hebesatzes
Ehe er angewendet werden kann, muss die Berechnungsbasis ermittelt werden. In der Gewerbesteuer handelt es sich dabei um den Gewinn aus Gewerbebetrieb, erhöht um verschiedene Hinzurechnungen sowie gemindert um Kürzungen und den Freibetrag. In der Grundsteuer wird dafür der Einheitswert von Immobilien herangezogen. Durch die Multiplikation der Berechnungsgrundlage mit der Steuermesszahl ergibt sich der Steuermessbetrag. Die letztendliche Höhe der zu zahlenden Steuer ergibt sich nun aus dieser Berechnung:
Steuermessbetrag x Hebesatz = Steuerschuld
Beispiel:
Ein Handelsunternehmen hat einen Gewinn in Höhe von 100.000 Euro erzielt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in der Kommune des Stammsitzes 450 Prozent.
Gewinn aus Gewerbebetrieb 100.000 Euro
– Freibetrag 24.500 Euro
= Gewerbeertrag 75.500 Euro
Steuermessbetrag = 75.500 Euro x 3,5 Prozent = 2.642,50 Euro
Gewerbesteuer = 2.642,50 Euro x 450 Prozent = 11.891,25 Euro